Keine unverhältnismässigen Überwachungsmassnahmen nach dem Ja zum NDG. © JJ_SNIPER / shutterstock
Keine unverhältnismässigen Überwachungsmassnahmen nach dem Ja zum NDG. © JJ_SNIPER / shutterstock

Abstimmung über das Nachrichtendienstgesetz Kritik muss bei Umsetzung berücksichtigt werden

Medienmitteilung 25. September 2016, London/Bern – Medienkontakt
Amnesty International bedauert, dass das Nachrichtendienstgesetz angenommen wurde. Das Gesetz ermöglicht unverhältnismässige Überwachungsmassnahmen und stellt eine Bedrohung für die Privatsphäre und die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die Regierung ist nun aufgefordert, diese Bedenken bei der Umsetzung des Gesetzes zu berücksichtigen.

«Dass die Mehrheit der Stimmberechtigten dem Nachrichtendienstgesetz zugestimmt hat, zeigt wohl, dass die Angst vor Terroranschlägen auch in der Schweiz überwiegt. Doch mehr Überwachung bringt nicht automatisch mehr Sicherheit. Sicher ist hingegen, dass unverhältnismässige Überwachung unsere Rechte und Freiheiten bedroht», erklärt Patrick Walder, Kampagnenkoordinator bei Amnesty International Schweiz.

«Das Abstimmungsresultat ist kein Freipass für mehr Überwachung. Der recht hohe Anteil der Nein-Stimmen zeigt, dass viele Menschen in der Schweiz ernsthaft über den Schutz ihrer Privatsphäre besorgt sind. Die Regierung muss diese Bedenken bei der Umsetzung des Gesetzes berücksichtigen.»

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) wird dem Nachrichtendienst des Bundes umfangreiche Überwachungskompetenzen geben. Amnesty International Schweiz kritisiert insbesondere zwei Massnahmen als unverhältnismässige Verletzung der Privatsphäre: Die Kabelaufklärung und die Vorratsdatenspeicherung.

Amnesty International war nicht Teil des Referendumskomitees gegen das Nachrichtendienstgesetz, begrüsste aber, dass dank des Referendums eine breite Diskussion über Überwachung und den Schutz der Privatsphäre geführt werden konnte.