Keine Frau darf gezwungen werden, einen Schleier zu tragen. Aber wenn ein Staat das Tragen eines bestimmten Kleidungsstücks verbietet, stellt dies auch eine Verletzung der persönlichen Freiheit dar. © Sandor Szmutko  /shutterstock
Keine Frau darf gezwungen werden, einen Schleier zu tragen. Aber wenn ein Staat das Tragen eines bestimmten Kleidungsstücks verbietet, stellt dies auch eine Verletzung der persönlichen Freiheit dar. © Sandor Szmutko /shutterstock

Stellungnahme Burkaverbot Entwurf des Bundesgesetzes über das Gesichtsverhüllungsverbot

September 2018
Der Bundesrat hat beschlossen, die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» abzulehnen. Amnesty International begrüsst dies. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen, was Amnesty als nicht notwendig erachtet.

Die Schweizer Sektion von Amnesty International dankt dem Bundesrat dafür, dass sie zum Entwurf des Bundesgesetzes über das Gesichtsverhüllungsverbot Stellung nehmen kann. Der Bundesrat hat beschlossen, die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» abzulehnen. Amnesty International begrüsst dies. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Bundesgesetzes gegenüberzustellen, einen Schritt, den Amnesty International als nicht notwendig erachtet.

Grundsätzlich ist Amnesty International der Auffassung, dass für diesen indirekten Gegenvorschlag, genauso wie für die Initiative, keine Notwendigkeit besteht. Ein Gesichtsverhüllungsverbot betrifft hauptsächlich muslimische Frauen, die einen Ganzkörperschleier (als Burka oder Nikab bezeichnet) tragen. Da dies in der Schweiz nur wenige Frauen tun, schaffen die Initianten eine Problematik, die so in der Schweiz nicht gegeben ist (wie bereits zuvor mit der Anti-Minarett-Initiative). Wie Amnesty International bereits bei der Einreichung der Initiative 2016 betonte, handelt es sich dabei vor allem um einen Versuch, mit Symbolen Politik zu betreiben und auf eine diskriminierende Rhetorik zu setzen. Vielmehr werden Frauen instrumentalisiert, um Stereotype über den Islam zu fördern, Islamismus-Ängste zu schüren und mit immer neuen Gesetzen die Grundrechte der ausländischen Bevölkerung zu untergraben.

Die Menschenrechte sprechen grundsätzlich jeder Person das Recht zu, frei zu entscheiden, welche religiösen Symbole sie tragen will oder nicht. Jeder Mensch soll dieses Recht aber auch frei von Diskriminierung, Gewalt oder Zwang ausüben dürfen. Amnesty International ist der Auffassung, dass ein Verhüllungsverbot kein geeignetes Mittel ist, um die Emanzipation der Frauen zu unterstützen. Ein solches Verbot würde insbesondere jene muslimischen Frauen betreffen, die von ihrem Ehemann oder ihrer Gemeinschaft gezwungen werden, einen Ganzkörperschleier zu tragen. Diese Frauen würden somit Gefahr laufen, noch stärker isoliert und ausgegrenzt zu werden, als sie es nicht ohnehin schon sind.

Amnesty International ist sich bewusst, dass das Tragen eines Ganzkörperschleiers ein patriarchalisches Gesellschaftsmodell wiederspiegelt, in dem sich die Frau ihrem Ehemann unterwerfen muss. Dieses Kleidungsstück schränkt die Möglichkeiten der Frauen, sich frei zu bewegen oder mit anderen in Kontakt zu treten, sehr stark ein. Trotzdem trägt ein Gesichtsverhüllungsverbot nicht dazu bei, die Emanzipierung der Frauen zu fördern, die einen Schleier tragen müssen bzw. wollen. Im letzteren Fall würde das Grundrecht auf Religionsfreiheit und auf Meinungsäusserungsfreiheit der Frauen auf inakzeptable Weise eingeschränkt.

Der Bundesrat ist sich dessen bewusst, denn in seinem indirekten Gegenvorschlag werden nicht die Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen, sondern vielmehr jene Personen in ihrem Umfeld, die sie zum Verhüllen des Gesichts zwingen, bestraft. Wir begrüssen diese Lösung, auch wenn die konkrete Umsetzung schwierig werden wird: Es ist zu befürchten, dass die Frauen nicht gegen ihre Angehörigen, die sie zur Verschleierung zwingen, aussagen wollen und dass den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz so ein zentrales Beweismittel vorenthalten bleibt.

Ein grundsätzliches Verbot, im öffentlichen Raum ein religiöses Kleidungsstück zu tragen, verletzt das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Grundrecht ist in der Bundesverfassung verankert. Es kann nur eingeschränkt werden, wenn gleichzeitig eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet wird und eine Einschränkung durch das übergeordnete öffentliche Interesse gerechtfertigt werden kann.

Amnesty International begrüsst also die Haltung des Bundesrates, der sowohl ein Verbot des Ganzkörperschleiers (ausser in einigen besonderen und durch das öffentliche Interesse begründeten Fällen) als auch eine Verschleierungspflicht verurteilt. In den Augen von Amnesty International ist dies der einzige Weg, die Grundrechte jener Frauen nicht zu verletzen, die aus persönlichen Gründen einen Ganzkörperschleier tragen möchten.

Was die Verpflichtung anbelangt, sein Gesicht wie in Art. 1 des Gesetzesentwurfs beschrieben zu zeigen, so begrüsst Amnesty International den Willen des Bundesrates, eine gesetzliche Grundlage für diese Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zu schaffen. Die in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 aufgezählten Situationen stellen klare Fälle von übergeordnetem öffentlichen Interesse, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, dar.

Doch die Wortgruppe «Bereich (…) Migration«, die im Gegenvorschlag verwendet wird(Art. 1 Abs. 1), beinhaltet eine Ungenauigkeit, die zu Missbräuchen führen könnte. Wenn es hier tatsächlich um Grenzkontrollen oder Identitätsüberprüfungen geht, egal ob diese routinemässig oder aufgrund einer möglichen Straftat erfolgen, dann hat Amnesty International nichts gegen eine Identifizierung des Gesichts einzuwenden. Wenn es allerdings darum geht, grundsätzlich etwas gegen das Tragen eines Ganzkörperschleiers in Asylunterkünften zu unternehmen, dann ist die Massnahme unverhältnismässig und dient keinem übergeordneten öffentlichen Interesse.

Fazit

Amnesty International lehnt die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab und ist der Ansicht, dass keine Notwendigkeit für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates besteht. Sollte der indirekte Gegenvorschlag trotzdem weiterbestehen und zur Abstimmung gebracht werden, so ist Amnesty International der Meinung, dass die Menschenrechte der betroffenen Personen in dessen Formulierung geachtet werden und sieht daher keinen Grund, den Gegenvorschlag abzulehnen.