Stellungnahme zum Referendum gegen die Überwachung von Sozialversicherten

7. Mai 2018
Die Schweizer Sektion von Amnesty International unterstützt das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Die vom Parlament beschlossenen Änderungen ermöglichen unverhältnismässige Eingriffe in die Grundrechte der Versicherten, insbesondere in das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Amnesty stellt nicht infrage, dass wegen den bislang illegal durchgeführten Überwachungen ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Die vom Parlament vorgeschlagenen Massnahmen garantieren aber die in der Verfassung und in der EMRK garantierte Rechte auf Schutz der Privatsphäre nicht. Auch das grundlegende Prinzip der Verhältnismässigkeit wird mit dieser Revision bedroht. Die Überwachung von Versicherten durch Privatdetektiven sowie der Einsatz von technischen Mitteln zum Abhören von Telefongesprächen, von Drohnen mit Kameras und von GPS-Ortungsgeräten sind sehr schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte. Das Gesetz sieht vor, dass nur der Einsatz von technischen Instrumenten zur Standortbestimmung eine gerichtliche Anordnung benötigt. Betroffen von einer solchen Überwachung können alle sein – von Arbeitslosen, über Kranken- und Unfallversicherte bis hin zu Menschen mit Behinderungen.

Die Überwachung von verdächtigen Personen sollte im Strafrecht und nicht im Sozialversicherungsrecht geregelt werden.

Das Strafgesetzbuch sanktioniert bereits den «unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe» (Artikel 148a). Die Überwachung von Verdächtigen muss so geregelt werden, dass es zu keinem Machtmissbrauch kommt. Die Kompetenz, eine Überwachung anzuordnen, sollte deshalb bei einem Staatsanwalt oder Gericht liegen, was dem üblichen rechtsstaatlichen Vorgehen entsprechen würde. Doch laut dem vom Parlament verabschiedeten Gesetz sollen ausgerechnet jene mit dem grössten Eigeninteresse die Überwachung anordnen: die Versicherungen, die von einem Missbrauch direkt betroffen sind. Das ist im Hinblick auf mögliche Verletzungen der Grundrechte der Versicherten inakzeptabel.

Die Überwachung von verdächtigen Personen muss gerichtlich genehmigt werden.

Die Versicherungen, welche die Überwachung anordnen und durchführen lassen, könnten dies aus eigenem Gutdünken tun, sie hätten die Entscheidungsgewalt und würden im eigenen Interesse handeln. Dies öffnet dem Machtmissbrauch Tür und Tor. Amnesty fordert deshalb, dass die Versicherungen ihren Verdacht gegenüber einem Gericht belegen müssen. Jede Überwachung muss gerichtlich genehmigt werden ebenso wie die Instanz, welche die Überwachung durchführen darf. Zudem muss jede Überwachungsmassnahme verhältnismässig sein und darf das Recht auf Schutz der Privatsphäre sowie andere Grundrechte nicht verletzen.

Bei der Überwachung von Sozialversicherten sind die Schranken tiefer als bei der Überwachung von mutmasslichen Kriminellen!

Das Gesetz erlaubt es beispielsweise, jemanden auf dem Balkon oder in seiner Wohnung zu fotografieren oder zu filmen, solange dies vom öffentlichen Grund aus gemacht werden kann. Die Versicherungen, denen von einem Missbrauch «nur» ein finanzieller Schaden droht, können eine solche Überwachung in der Regel ohne richterliche Anordnung durchführen, währenddessen ein Staatsanwalt, der einen Mord aufklären muss, oder der Nachrichtendienst, der gegen mutmassliche Terroristen ermittelt, eine solche Überwachung zuerst von einem Gericht genehmigen lassen muss. Das ist offensichtlich völlig unverhältnismässig. Es ist nicht akzeptabel, dass bei der Verhütung von Versicherungsmissbrauch Eingriffe in die Grundrechte ermöglicht werden, die selbst bei der Bekämpfung von Verbrechen nicht zulässig sind.