Hebammen in einem Gebärzimmer eines Schweizer Spitals , 20. März 2020. © Franziska Christen
Hebammen in einem Gebärzimmer eines Schweizer Spitals , 20. März 2020. © Franziska Christen

Stellungnahme zum «Covid-19-Gesetz» Bundesrat soll Gesundheitspersonal schützen und Grundrechtsschutz überprüfen

10. Juli 2020
Amnesty International Schweiz fordert eine unabhängige Überprüfung der Schweizer Corona Massnahmen. So soll sichergestellt werden, dass Grundrechte und internationale Verpflichtungen in Sachen Menschenrechten eingehalten werden, das Recht auf Gesundheit gewahrt und besonderes verletzliche Gruppen – inklusive dem Gesundheitspersonal – geschützt werden. Dies fordert Amnesty in ihrer Stellungnahme zum Covid-19 Gesetzesentwurf des Bundesrates, welcher im August an das Parlament gehen soll.

Amnesty International bedankt sich für die Möglichkeit, zum Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) Stellung nehmen zu können.

Die Stellungnahme von Amnesty Schweiz  konzentriert sich auf:

  • Den Schutz der Grundrechte und internationalen Verpflichtungen der Schweiz;
  • den Schutz des Gesundheitspersonals und Menschen in systemrelevanten Berufen;
  • die Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich (siehe auch Beilage), sowie
  • die Transparenz und Überprüfung der Pandemiemassnahmen

Mit den zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie getroffenen Massnahmen hat der Bundesrat tief in die Grundrechte eingegriffen. Vor dem Hintergrund von Art. 36 BV (Einschränkungen von Grundrechten) ist es aus Sicht von Amnesty International deshalb unabdingbar, dass die bereits getroffenen und allenfalls noch zu treffenden Massnahmen regelmässig hinsichtlich Wirksamkeit, Konformität mit den Grundrechten (Notwendigkeit, Verhältnismässigkeit) sowie Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen überprüft werden.

Vollständige Stellungnahme (PDF, 3 Seiten)