Durch die Ausweitung der Identifikations- und Aufbewahrungspflichten auf die überwiegende Mehrheit der Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen greift die Revision erheblich in das Recht auf Privatsphäre ein. Betroffen wären unter anderem verschlüsselte Messaging-Diensten, sichere E-Mails oder Plattformen zum Teilen von Dokumenten. Dienste, die zum Schutz der Privatsphäre geschaffen wurden, müssten diesen Schutz aufgeben, um ihren neuen Pflichten nachzukommen, oder die Schweiz verlassen.
«Diese Revision wäre ein besonders schwerer Schlag für diejenigen, die zur Ausübung ihrer Rechte oder ihres Berufs auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind: Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Anwält*innen, Ärzt*innen, Whistleblower*innen. Durch die Gefährdung der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation würde ihre Sicherheit und ihre Arbeit ernsthaft gefährdet», sagt Illan Acher.
«Diese Revision wäre ein besonders schwerer Schlag für diejenigen, die zur Ausübung ihrer Rechte oder ihres Berufs auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind: Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Anwält*innen, Ärzt*innen, Whistleblower*innen. » Illan Acher, Themenverantwortlicher Überwachung und Privatsphäre bei Amnesty Schweiz
Die Achtung der Privatsphäre ist geschützt durch die Bundesverfassung und durch von der Schweiz ratifizierte internationale Verträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention. Jede Einschränkung dieses Rechts muss auf einer klaren Rechtsgrundlage beruhen – eine Anforderung, die diese Revision, die per Verordnung und nicht per Gesetz eingeführt werden soll, nicht erfüllt.
Die Verpflichtung zur Identifizierung von Nutzer*innen sowie die systematische Speicherung von Metadaten während sechs Monaten stellen einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Unio (EuGH), der ähnliche Massnahmen in der EU für ungültig erklärt hat, zeigt deutlich, dass solche Praktiken gegen Grundrechte verstossen.
«Amnesty International Schweiz fordert den Bundesrat auf, diese gefährliche Revision fallenzulassen. Sicherheit darf niemals auf Kosten der Grundfreiheiten gehen», so Illan Acher.