Amal Fathy wurde am 27. Dezember 2018 tatsächlich aus dem Gefängnis entlassen, nachdem ein Gericht in Kairo ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte. Sie darf ihr Haus jedoch - ausser für medizinische Behandlungen - nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.
Nur wenige Tage später hat jedoch ein anderes Kairoer Gericht im zweiten, gegen Amal Fathy laufenden Verfahren den Schuldspruch und damit die Verurteilung zu zwei Jahren Haft bestätigt. Dessen Vollstreckung war bisher nach Bezahlung einer Kaution ausgesetzt gewesen. Nur wenige Tage, nachdem Amal Fathy erstmals nach acht Monaten im Gefängnis wieder nach Hause zu ihrem Ehemann und ihrem Kind zurückkehren konnte, kann sie damit jederzeit wieder in Haft genommen werden.
Beide gegen Amal Fathy laufenden Verfahren gehen einzig darauf zurück, dass die Frauenrechtsverteidigerin über soziale Medien von ihren Erfahrungen sexueller Gewalt im öffentlichen Raum berichtet und die Untätigkeit der ägyptischen Regierung kritisiert hatte. Mit dem jüngsten Urteil und der ganzen Justizfarce gegen Amal Fathy demonstriert das ägyptische Regime, dass jegliches eigenständige zivilgesellschaftliche Engagement in Ägypten unerwünscht ist.