Zeynab Jalalian gehört der kurdischen Minderheit im Iran an und verbüsst eine lebenslange Haftstrafe. Sie wurde im März 2008 wegen ihres Einsatzes für die kurdische Selbstverwaltung und ihrer Aktivitäten beim politischen Flügel der oppositionellen Gruppe Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê (PJAK) festgenommen. Zeynab Jalalian wurde acht Monate lang in Einzelhaft gehalten und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Ihren Angaben zufolge wurde sie in dieser Zeit von Angehörigen des Geheimdienstes gefoltert und anderweitig misshandelt. Einmal habe man ihren Kopf so fest gegen die Wand gestossen, dass sie einen Schädelbruch davontrug, eine Hirnblutung erlitt und nicht mehr richtig sehen konnte.
Am 2. Juni 2020 brachte man Zeynab Jalalian in die Klinik des Gefängnisses Shahr-e Rey nahe Teheran, weil sie sich krank fühlte und unter schwerer Atemnot litt. Dort wurde eine Covid-19-Infektion diagnostiziert. Als sie darum bat, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, sagte man ihr, das Geheimdienstministerium würde eine solche Verlegung nicht gestatten. Nach Druck aus dem In- und Ausland wurde sie am 8. Juni für kurze Zeit in ein Krankenhaus verlegt. Doch als medizinische Fachkräfte anordneten, sie sollte unter ärztlicher Aufsicht bleiben, wurde sie wieder ins Gefängnis verlegt. Am 24. Juni wurde Zeynab Jalalian in das Zentralgefängnis Kerman in der Provinz Kerman gebracht, wo sie zwei Monate lang in Einzelhaft gehalten wurde, bevor sie am 27. September 2020 in das Gefängnis Kermanshah in der Provinz Kermanshah gebracht wurde. Anschliessend (am 10. November 2020) wurde sie in das Gefängnis von Yazd verlegt. Während dieser Zeit setzten die Sicherheits- und Geheimdienste Zeynab Jalalian anhaltend unter Druck, gefilmte «Geständnisse» zu machen, in denen sie sich selber beschuldigte. Die Behörden machten diese gefilmten «Geständnisse» zur Bedingung für eine weitere medizinische Versorgung und für eine Überstellung in das Khoy-Gefängnis, das sich in der Nähe des Wohnortes ihrer Familie befindet. Seit Juni 2020 hat sie keinen ausreichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung mehr. Das absichtliche Entziehen einer Person der Gesundheitsversorgung, um ein «Geständnis» zu erzwingen, gilt als Folter.
Zeynab Jalalian leidet nach wie vor unter Atemnot, und es ist daher wahrscheinlich, dass sie einen permanenten Lungenschaden davontragen wird. Zudem leidet sie unter zahlreichen weiteren Erkrankungen, die nicht angemessen behandelt werden.
Zeynab Jalalians Vater sagte am 3. Juni 2020, er sei darüber informiert worden, dass sie Gegenstand eines neuen Gerichtsverfahrens vor der 101. Kammer des Teheraner Strafgerichtshofs sei und dass die Gründe dafür nicht bekannt gegeben wurden.
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