Dem jungen Iraner Arman Abdolali droht unmittelbar die Hinrichtung für eine mutmasslich mit 17 Jahren begangene Straftat. Nach einem weltweiten Aufschrei verschoben die iranischen Behörden seine Hinrichtung im Oktober 2021 mehrfach. Mehr zu Arman Abolali und zur mehrfachen Verschiebung des Hinrichtungstermins.
Auch Hossein Shabazi war minderjährig, als er die ihm angelastete Tag begangen haben soll. Seine Hinrichtung war für den 25. Juli geplant, wurde jedoch nach zahlreichen weltweiten Appellen verschoben. Hossein Shahbazi hatte am 20. Juni einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt, der bis jetzt nicht beantwortet wurde. Er ist nach wie vor in Gefahr, hingerichtet zu werden.
Werden Sie aktiv. Bitten Sie die iranischen Behörden, die Hinrichtung von Arman Abdolali und Hossein Shabazi auszusetzen. Die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt waren, ist nach internationalem Recht unzulässig.
Arman Abdolali wurde im Dezember 2015 zum Tode verurteilt. In einem unfairen Verfahren, bei dem sich das Gericht auf durch Folter erpresste «Geständnisse» stützte, wurde er wegen Mordes angeklagt. Er soll im Jahr 2014 seine Freundin getötet haben. Zum Zeitpunkt der Verhaftung war er minderjährig.
Im Oktober hat Arman Abolali beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung und Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Wird dem Antrag stattgegeben, würden sein Urteil und seine Verurteilung aufgehoben und ihm eine Wiederaufnahme des Verfahrens gewährt. Es können mehrere Wochen bis Monate vergehen, bevor das Gericht darüber entscheidet. Im Iran werden Hinrichtungen aber nicht gestoppt, nur weil ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung gestellt wurde.
Internationaler Protest
Amnesty International setzt sich lautstark dafür ein, dass Arman Abdolali nicht hingerichtet wird. Darüber hinaus bewegt das Schicksal des jungen Mannes auch die Diplomatie: Am 25. Oktober äusserte der Uno-Sonderberichterstatter für den Iran bei seiner Stellungnahme vor dem Dritten Ausschuss der Generalversammlung ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Anwendung der Todesstrafe durch den Iran, einschliesslich gegenüber Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Während des darauffolgenden Austausches forderten andere Staaten die iranischen Behörden ausdrücklich auf, alle Pläne zur Hinrichtung von Arman Abdolali zu stoppen.
Wir sind der Meinung, dass die laufenden Kampagnen und weltweiten Bemühungen von Amnesty International und anderen Organisationen sowie die Erwähnung des Falls bei der Uno stark dazu beigetragen haben, die iranischen Behörden unter Druck zu setzen, sodass die Hinrichtung bis heute nicht durchgeführt wurde. Helfen Sie mit, die Hinrichtung von Arman Abdolali weiterhin zu verhindern und schicken Sie eine E-Mail an die iranische Botschaft in Bern.
Hintergrund
Das absolute Verbot der Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens unter 18 Jahre alt waren, ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in der Konvention über die Rechte des Kindes enthalten, die beide vom Iran ratifiziert wurden. Es ist auch als zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts anerkannt, was bedeutet, dass das Verbot von der internationalen Staatengemeinschaft als eine Norm akzeptiert und anerkannt wird, die für alle Staaten verbindlich ist und von der nicht abgewichen werden darf.
Im August 2021 haben die iranischen Behörden Sajad Sanjari im Geheimen hingerichtet. Der junge Mann war zum Zeitpunkt der mutmasslichen Tat erst 15 Jahre alt. Mindestens 80 Menschen, die in ähnlicher Weise für Verbrechen verurteilt wurden, die sie als Kinder begangen haben sollen, sitzen im Iran weiterhin in der Todeszelle. Amnesty International verzeichnete im Jahr 2020 im Iran die Hinrichtung von mindestens drei Personen, die zum mutmasslichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren. Insgesamt führte der Iran 2020 mindestens 246 Hinrichtungen durch. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften der verurteilten Person, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.