Norbert Valley © Amnesty International
Norbert Valley © Amnesty International

Ein guter Entscheid, aber der Kampf geht weiter Freispruch von Pfarrer Norbert Valley

13. März 2020, aktualisiert am 16. März 2020
Amnesty International begrüsst den Entscheid des Polizeigerichts in La Chaux-de-Fonds, Pfarrer Norbert Valley vom Vorwurf der Förderung des illegalen Aufenthalts freizusprechen. Die Forderung nach einer Änderung von Artikel 116 des Ausländergesetzes bleibt jedoch weiterhin dringend.

Der Einzelrichter am Neuenburger Gericht entschied beim Prozess am 12. März, dass sich Norbert Valley durch seine Unterstützung für einen abgewiesenen Asylsuchenden nicht strafbar gemacht habe. Der Pfarrer hatte dem Mann aus Togo nur gelegentlich Unterkunft in der Kirche und Verpflegung zur Verfügung gestellt und damit amtliches Handeln nicht verhindert. Das reiche für eine Verurteilung nicht aus.

Amnesty International begrüsst das Urteil und freut sich, dass Pastor Norbert Valley Gerechtigkeit erlangt hat. In der Entscheidung des Gerichts wird anerkannt, dass Solidaritätsaktionen nicht bestraft werden sollten. Das Urteil bestätigt die Position, die Amnesty seit Jahren vertritt: Solidarität ist kein Verbrechen. Das Urteil sollte dem Eidgenössischen Parlament als Referenz dienen, um eine Revision des Ausländergesetzes einzuleiten, damit Hilfe aus Solidarität und Mitgefühl nicht weiter sanktioniert wird.

Der Freispruch von Norbert Valley bleibt ein Tropfen auf den heissen Stein im Vergleich zu den etwa 972 Personen, die 2018 wegen Verstosses gegen Artikel 116 des Ausländergesetzes verurteilt wurden. Die überwältigende Mehrheit der Betroffenen hat vermutlich aus Angst, Unkenntnis der Rechtslage oder um des Friedens willen keine Berufung eingelegt.

Akte der Solidarität mit Menschen in Not, welche ohne Bereicherungsabsicht begangen werden, dürfen nicht systematisch verurteilt werden. Amnesty International wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Gesetz geändert wird und sich Flüchtlingshelfer und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger nicht mehr für solidarisches Handeln vor Gericht rechtfertigen müssen.