Anwendung: Die Regierung will mit der Todesstrafe die Gewalt durch bewaffnete Gruppierungen bekämpfen, obwohl es keinerlei Beweise gibt, dass die Todesstrafe abschreckend auf solche Verbrechen wirkt. Nach terroristischen Anschlägen werden in der Öffentlichkeit oft Forderungen laut, die Hinrichtungen zu beschleunigen.
Unfaire Verfahren: Amnesty International hat zahlreiche Fälle von Gefangenen dokumentiert, die aufgrund von unter Folter erzwungenen «Geständnissen» verurteilt wurden. Dies geschah zu Zeiten, in denen die Gefangenen keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hatten bzw. ohne Kontakt zur Aussenwelt inhaftiert waren. Die Gerichtsverfahren, die zu Todesurteilen führen, dauern manchmal nur wenige Stunden und missachten internationale Standards.
Hinrichtungsmethoden: Erhängen.
Samar Sa’ad Abdullah: Geständnis unter Folter
Samar Sa'ad Abdullah
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Samar Sa’ad Abdullah hatte immer ihre Unschuld beteuert, dennoch wurde sie im August 2005 in Bagdad zum Tod verurteilt. Verurteilt wurde sie wegen Mordes an ihrem Onkel, dessen Frau und einem der Kinder des Ehepaars. Während des Prozesses hatte Samar Sa’ad Abdullah wiederholt ihre Unschuld beteuert und angegeben, dass sie ihr «Geständnis» unter Folter der Polizei gemacht hatte. Samar Sa’ad Abdullah beschuldigte ihren Verlobten, die Morde begangen zu haben. Der Mann wurde von der Polizei gesucht; es ist nicht bekannt, ob er je verhaftet wurde. Die Todesstrafe wurde im Irak nach dem Sturz des Saddam-Hussein-Regimes wiedereingeführt. Die neue Regierung begründete die Wiedereinführung 2004 mit der schwierigen Sicherheitslage und der verbreiteten politischen Gewalt im Land. Damit hat der Fall von Samar Sa’ad Abdullah nichts zu tun. Sie ist weiterhin im Frauengefängnis von Bagdad inhaftiert und könnte jederzeit hingerichtet werden.