Übergabe einer Petition gegen Waffenhandel in Bern, Juni 2012. © Valérie Chételat
Übergabe einer Petition gegen Waffenhandel in Bern, Juni 2012. © Valérie Chételat

Waffen und Waffenhandel Forderungen an die Schweiz

Keine Waffen für Unrechtsstaaten, strikte Exportkontrollen und mehr Transparenz, Handelskontrolle von Folterwerkzeugen und ein Verbot von «Killer Robots». Dies sind die Forderungen von Amnesty an die Schweiz.
Schweizer Waffenexporte

Im März 2014 beschloss der Nationalrat eine Lockerung der Kriegsmaterialverordnung. Seither darf die Schweizer Rüstungsindustrie Kriegsmaterial auch in Länder exportieren, die für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt sind.

Die geltende Verordnung verbietet zwar weiterhin Auslandsgeschäfte, wenn «das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt». Aber neu kann eine Bewilligung trotzdem erteilt werden, wenn «ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechten eingesetzt wird».

Im Interesse ihrer Reputation und ihrer humanitären Tradition soll die Schweiz auf die Anwendung dieser Ausnahmeregel verzichten. Der Schutz der Menschenrechte darf nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.

Die Schweiz muss weiterhin eine strikte Exportkontrolle anwenden und darauf verzichten, Waffen an Staaten zu liefern, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Das Parlament muss die Praxis der zuständigen Behörden streng kontrollieren.

Transparenz für Rüstungsexporte

Unter das Kriegsmaterialgesetz (KMG) fallen in der Schweiz nur Güter – wie beispielsweise Panzer – die direkt für Kampfhandlungen eingesetzt werden können. Die Schweiz unterscheidet dieses Kriegsmaterial von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können (sogenannte Dual-Use-Güter) sowie von den «besonderen militärischen Gütern», die nicht direkte Kampfführungsmittel sind. Die beiden letzteren Kategorien fallen unter das Güterkontrollgesetz (GKG). Ihr Export kann nur abgelehnt werden, wenn das Empfängerland auf einer internationalen Embargo-Liste steht oder wenn «Grund zur Annahme besteht, dass mit dem Export eine terroristische Gruppe oder die organisierte Kriminalität unterstützt wird».

Diese Aufsplittung der militärischen Güter gibt es nur in der Schweiz. Sie führt zur Veröffentlichung von irreführenden Statistiken, die – schaut man nur das Kriegsmaterial der ersten Kategorie an – glauben machen, dass die Exporte kaum ins Gewicht fallen. Das entspricht aber nicht der Realität.

Sowohl die besonderen militärischen Güter als auch die Dual-Use-Güter unterliegen nur einer Grundbewilligung, so dass die getätigten Exporte in der Statistik nicht auftauchen. Aus Gründen der Transparenz sollten alle Exporte in die Statistiken aufgenommen werden. Amnesty International schlägt die Einführung einer Deklarationspflicht sowohl für die Exporte von Dual-Use-Gütern als auch für die Exporte von besonderen militärischen Gütern vor.

Die Schweiz muss für die Exporte von Kriegsmaterial, von besonderen militärischen Gütern und von Dual-Use-Gütern mehr Transparenz schaffen und diese entsprechend in den Exportstatistiken ausweisen.

Umsetzung des Arms Trade Treaty (ATT)

Ende Dezember 2014 ist der Vertrag über den Waffenhandel, der Arms Trade Treaty (ATT), in Kraft getreten. Seit April 2015 gilt er auch uneingeschränkt in der Schweiz. Amnesty International hat sich mehr als zwanzig Jahre für die Schaffung dieses Vertrages eingesetzt.

Der ATT setzt erstmals auf internationaler Eben völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen. Er untersagt ausdrücklich den Waffentransfer in ein Land, wenn das grosse Risiko besteht, dass mit diesen Waffen Menschrechtsverletzungen oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen werden.

Damit der ATT seine präventive Wirkung entfalten kann, braucht es eine strikte Umsetzung. Das EDA hat sich verpflichtet, «die aktive Rolle, die es bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen wahrgenommen hat, auch während der Umsetzung des ATT beizubehalten».

Amnesty International begrüsst die aktive Rolle der Schweiz bei der Ausarbeitung des ATT und erwartet nun ein mustergültiges Verhalten, indem die Schweiz den Vertrag in Wortlaut und Geist respektiert.

Folterinstrumente

Im Gegensatz zur Europäischen Union hat die Schweiz den Handel mit Folterinstrumenten nicht gesetzlich geregelt, entsprechend gibt es kein spezielles Gesetz über den Handel mit Gütern, die auch für Folter, Misshandlungen und Hinrichtungen eingesetzt werden können.

In der Schweiz fallen die «Folterinstrumente» unter das Güterkontrollgesetz (GKG). Ihr Export kann nur untersagt werden, wenn das Empfängerland auf einer internationalen Embargoliste steht oder wenn «Grund zur Annahme besteht, dass mit dem Export eine terroristische Gruppe oder die organisierte Kriminalität unterstützt wird». Bis heute wurde die Frage nach einer entsprechenden Gesetzgebung nie thematisiert.

Amnesty International fordert das Parlament auf, den Handel mit Folterinstrumenten explizit gesetzlich zu regeln und eine Exportkontrolle einzuführen.

Autonome Waffensysteme («Killer Robots»)

In den vergangenen Jahren wurden enorme Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Robotertechnologie gemacht. Diese Fortschritte ermöglichen die Entwicklung und den Einsatz von vollständig Autonomen Waffensystemen (AWS), auch «Killer Robots» genannt.

Einmal aktiviert, operieren sie ohne effektive menschliche Kontrolle, wählen menschliche Ziele aus, greifen an, verletzen oder töten.

Die Entwicklung von AWS für den Einsatz in bewaffneten Konflikten wirft fundamentale ethische Fragen auf und ist äusserst bedenklich, wenn es um die Einhaltung von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts geht. Die Tatsache, dass AWS auch in der Polizeiarbeit eingesetzt werden können, ist nicht weniger problematisch und wurde bislang nur am Rande untersucht. Amnesty International fordert auf internationaler Ebene ein generelles Verbot für die Entwicklung, den Handel und den Einsatz von AWS. Solange kein solches Verbot besteht, müssen die Staaten für ein Moratorium eintreten.

Die Schweiz muss sich auf internationaler Ebene für ein Verbot von Entwicklung und Einsatz von Autonomen Waffensystemen einsetzen. Auf nationaler Ebene muss sie Richtlinien entwickeln, wie sie den ethischen und rechtlichen Herausforderungen begegnen will, die diese Art von Waffen stellen.