Zurück im Boxring: Iwao Hakamada, neben ihm seine Schwester Hideko. © Amnesty International
Zurück im Boxring: Iwao Hakamada, neben ihm seine Schwester Hideko. © Amnesty International

MAGAZIN AMNESTY Todesstrafe Sein längster Kampf

Von Lena Schnabl. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom März 2016.
Der Japaner Iwao Hakamada sass fast ein halbes Jahrhundert unschuldig im Todestrakt. Jeden Tag musste er mit seiner Hinrichtung rechnen. Wie man das überlebt.

Ein Boxkampf im Tokio Dome, März 2015. «Wir haben heute einen besonderen Gast», ruft der Ringsprecher, «den ehemaligen Profiboxer Iwao Hakamada, der fünfzig Jahre unschuldig im Todestrakt sass.» Als das Publikum applaudiert, springt Hakamada auf. Der kleine Mann versucht, in den Ring zu klettern. Seine Schwester Hideko ruft, er solle zurückkommen. Ihr Bruder hat Probleme, zwischen den Seilen durchzuschlüpfen, und prallt zunächst ab. Dann steht er im Ring. Er läuft von Ecke zu Ecke, wackelig, tatterig, und lässt sich beklatschen.

Hakamadas Geschichte ist die eines unvergleichlichen Justizskandals. Er sass länger im Todestrakt als je ein Mensch zuvor. Will man wissen, was ein Leben in Isolationshaft mit einem Menschen macht, muss man zu ihm.

Boxer und Lebemann

Mit 15 Jahren schloss Hakamada die Mittelschule ab, arbeitete in einer Autowerkstatt und trainierte nebenbei Boxen. Er bewies Talent und kam schnell nach oben. Federgewicht. Zwei Jahre nach seinem Debüt stand er in Japan auf Platz sechs. Doch dann schwächelte sein Körper. Hakamada wollte pausieren. Er heiratete eine Tänzerin, wurde Vater, übernahm eine Bar, trennte sich. Ein Lebemann, aber auch ein Anpacker. Über Kontakte bekam er einen Job in einer Misofabrik. In der Nacht des 30. Juni 1966 brannte das Haus des Fabrikdirektors nieder. Am nächsten Morgen fand die Polizei vier Tote, den Direktor, seine Frau, seine Tochter und seinen Sohn – alle waren erstochen worden. Neben den Leichen wurde ein Messer gefunden. Ausserdem fehlten etwa 60 000 Yen, umgerechnet rund 475 Franken.

Die Polizei ging 1966 davon aus, dass der Täter stark gewesen sein muss. Der Verdacht fiel auf Hakamada, den Aussenseiter, den Boxer, den Tunichtgut. Er hatte kein stichhaltiges Alibi für die Tatzeit, eine kleine Verletzung am Finger und ein paar Flecken auf dem Pyjama. Der damals 30-Jährige kam in Untersuchungshaft und wurde bis zu zwölf Stunden täglich verhört. Am 6. September, nach insgesamt 264 Stunden Verhör, gestand Hakamada die Tat. Es folgten 45 weitere Geständnisse. Mal sagte er aus, er habe eine Affäre mit der Frau seines Chefs gehabt, mal sagte er, er habe nur das Geld haben wollen.

1968 wurde der ehemalige Boxer zum Tod verurteilt. Hakamadas Familie glaubte an seine Unschuld und stand damit zunächst allein. Erst als der Oberste Gerichtshof in den 1980er Jahren die Todesstrafe endgültig bestätigte, bildeten sich Unterstützergruppen.

Flucht nach innen

Zurück im Tokio Dome. Als die acht Kämpfe nach Stunden ausgefochten sind, gibt Hakamada zusammen mit seiner Schwester und seinem Anwalt eine Pressekonferenz. Er sagt Sätze wie «Wir sind in ein Zeitalter der Keuschheit eingetreten» oder «Ich bin der Chef und ich schaffe eine glücklichere Welt». Es ist schwierig, ihn zu bremsen, wenn er einmal loslegt mit dem Sprechen. «Iwao, es reicht», sagt seine Schwester. Doch der Bruder spricht einfach weiter: «Es gibt keine Todesstrafe, die habe ich abgeschafft» und «Es gibt keine Gefängnisse». Hakamada sass so lange in seiner Zelle, bis das Gefängnis, das ihn umgab, sich für ihn auflöste. Er trat die Flucht nach innen an, in eine eigene Welt mit eigener Logik und eigener Realität.

Ein zum Tode Verurteilter sitzt in Japan in Einzelhaft. Jeder Tag kann sein letzter sein, denn der Gefangene erfährt erst morgens, ob er ein paar Stunden später durch den Strang hingerichtet wird. Er darf weder mit den Wärtern noch mit anderen Häftlingen sprechen. Zwei bis drei Mal die Woche dürfen die Gefangenen eine halbe Stunde Sport treiben, getrennt voneinander. Ansonsten sollen sie möglichst regungslos in ihren Zellen sitzen. Sie dürfen unregelmässig Besuch von ihren AnwältInnen und Verwandten empfangen und täglich einen bis zu sieben Seiten langen Brief schreiben. Hakamada schrieb viele Briefe aus dem Gefängnis – an seine Eltern, seine Geschwister, seine Schwester Hideko. Darin schildert er seinen Alltag: essen, schlafen, lesen. Schattenboxen, ab und an einen Film schauen, Kekse, Radiohören beim Coiffeur. So vergeht Jahr um Jahr. In den Briefen beteuert er seine Unschuld, geht die Beweise durch. Er legt dar, dass er zu seinem Geständnis gezwungen wurde.

Er trat die Flucht nach innen an, in eine eigene Welt mit eigener Logik und eigener Realität.

1991 schickte Hakamada die letzte Postkarte an seine Schwester. Als Empfängerin schrieb er den Namen einer Göttin, strich ihn durch, schrieb «Hideko ». Damit endete die Korrespondenz. Danach drang fast nichts mehr nach aussen. Ab 1994 verweigerte Hakamada Besuche, sagte, er habe keine Schwester. Zwölf Jahre lang fuhr Hideko dennoch nach Tokio. 2006 sah sie ihn erstmals wieder, dann verweigerte er sich erneut.

Fall neu aufgerollt

Keiner der etwa sechzig Justizminister autorisierte während Hakamadas Haftzeit dessen Hinrichtung. 2007 wurde erstmals ein psychologisches Gutachten erstellt, um festzustellen, ob er sein Erbe antreten könne. Der Arzt kam zu dem Schluss, der Häftling leide unter Wahnvorstellungen, hervorgerufen durch den langen Gefängnisaufenthalt.

Damit Hakamada 2014 freikommen konnte, musste jedoch erst ein anderer Mann an die Öffentlichkeit treten: Norimichi Kumamoto, einer der drei Richter, die den Boxer einst verurteilt hatten. 2007 hatte Kumamoto öffentlich erklärt, er halte Hakamada für unschuldig und sei schon immer dieser Auffassung gewesen. Doch hätten ihn die beiden anderen Richter damals überstimmt. Die waren mittlerweile gestorben. Auch Kumamoto war bereits betagt und hatte bei seinem Auftritt im Fernsehen und in New York bei Amnesty International sichtlich Mühe zu sprechen. Trotzdem brachte er den Fall wieder in die Medien. Die japanische Justiz reagierte. Das Verfahren wurde wieder aufgerollt.

2014 schrieb das Landgericht Shizuoka: «Der Angeklagte wurde für schuldig befunden und für eine extrem lange Zeit eingekerkert mit der Bedrohung der Todesstrafe, basierend auf wichtigen Beweisen, die möglicherweise von den Ermittlungsbehörden manipuliert worden sind. Jetzt, wo die Unschuld des Angeklagten sehr wahrscheinlich ist, würde seine weitere Inhaftierung die Gerechtigkeit in nicht tolerierbarem Umfang verletzen.» Anschliessend kam Hakamada frei, nach 48 Jahren Haft, als 78-Jähriger. Wer 1966 die vier Morde verübte, wurde nie geklärt.