Nur ein Ja ist ein Ja: Aktion in Bern. © Amnesty International
Nur ein Ja ist ein Ja: Aktion in Bern. © Amnesty International

MAGAZIN AMNESTY Sexuelle Gewalt Ein Wort mit Wirkung

Interview: Noëmi Grütter. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von August 2019.
Schweden hat vor einem Jahr eine neue Definition von Vergewaltigung im Gesetz eingeführt. Seither ist Sex ohne Einwilligung strafbar. Die ehemalige Staatsanwältin und jetzige Opferanwältin Silvia Ingolfsdottir Åkermark erklärt im Interview, was sich geändert hat.

AMNESTY: Schweden hat vergangenes Jahr die Gesetzgebung zu Vergewaltigung revidiert. Was hat sich genau verändert?
Silvia Ingolfsdottir Åkermark: Vor der Änderung stand im Gesetz die Nötigung im Fokus, also ob es zu Gewalt oder Drohungen gekommen ist. Heute geht es darum, dass Sex freiwillig sein muss. Im Zentrum ist nun, dass es für Sex eine Einwilligung von beiden braucht.

Hat dieses Gesetz den Zugang zur Justiz für die Opfer wirklich verbessert?
Ja, sehr sogar, würde ich sagen. Die Opfer realisieren jetzt, dass eine Vergewaltigung auch dann vorliegen kann, wenn keine Gewalt angewendet wurde. Bei Befragungen vor Gericht geht es jetzt stärker um die Frage, die eigentlich im Zentrum stehen sollte: Wie konnte der mutmassliche Täter wissen, dass die andere Person einverstanden war? Die Befragungen drehen sich nicht mehr so stark darum, ob das Opfer Nein sagte oder schrie oder sich wirklich wehrte. Denn das ist «victim blaming», man suggeriert dem Opfer, dass es eine Mitschuld hat.

Was ist die grösste Veränderung für die Betroffenen?
Eine schwierige Frage. Für mich als Opferanwältin ist es der Zugang zur Justiz. Wichtig ist aber auch der normative Aspekt. Junge Menschen realisieren nun, dass Sex ohne Zustimmung eine Vergewaltigung ist. Sex ist ein gemeinsamer Akt. Wenn jemand einfach deinen Körper ausnutzt und damit tut, was er will, dann ist es eine Vergewaltigung. Sex ist Sex und Vergewaltigung ist Vergewaltigung. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge, und das ist sehr wichtig.

Gehen jetzt mehr Frauen zur Polizei?
Ja. Mehr Handlungen werden als Verbrechen angesehen als vorher.

Wie standen Sie zu dieser Reform, bevor das Gesetz geändert wurde? Und wie sehen Sie es jetzt, ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes?
Ich war zwar immer der Ansicht, dass das Sexualstrafrecht weiterentwickelt werden sollte. Aber ich war dennoch ziemlich skeptisch gegenüber dem Einwilligungs-Gesetz. Ich dachte, dass es viele Leute enttäuschen würde, weil es nicht zu mehr Verurteilungen führen würde. Aber jetzt, da ein Jahr vorbei ist, habe ich viele Opfer getroffen und war auch in vielen Prozessen und Untersuchungen dabei. Ich muss sagen: Ich wusste zuvor nicht, welche Auswirkungen ein Wort wie «Einwilligung» haben kann. Und wie wichtig es für die Opfer ist. Ich habe meine Meinung geändert. Ich habe realisiert, wie viele Vergewaltigungen wir zuvor nicht untersucht haben, weil keine Gewalt oder Drohung nachzuweisen war.

Was war die Hauptkritik an der Reform? Wurde sie bestätigt?
Es gab viele Befürchtungen dazu, dass die Beweislast umgekehrt werden könnte. Dieser Meinung war auch der Anwaltsverband in Schweden. Heute sehen wir: Dem ist nicht so. Es braucht immer noch eine Staatsanwaltschaft, die beweisen muss, was die Absicht des Täters war und dass es wirklich eine Vergewaltigung war. Hinterfragt wurde ausserdem, wie man beim Sex wissen könne, ob die andere Person einwilligt oder nicht. Das hat mich erstaunt; man merkt doch, ob die andere Person einverstanden ist mit einer sexuellen Handlung oder nicht.

Müssen die Menschen in Schweden jetzt einen Vertrag unterschreiben, bevor sie miteinander Sex haben?
Ich finde es interessant, dass die Leute bei diesem Thema über Verträge nachdenken. Sex ist eine gemeinsame Sache. Man braucht keinen Vertrag, wenn man weiss, was die andere Person will, oder wenn man sie gefragt hat. Es sei denn, man will ein Verbrechen begehen.

Kommt es seit der Gesetzesänderung zu mehr Falschbeschuldigungen?
Das war ebenfalls eine Befürchtung. Leute, die vergewaltigt wurden, haben kein Interesse zu lügen. Es wird zwar immer einzelne Leute geben, welche eine Vergewaltigung anzeigen, die keine war. Doch das ist ein sehr kleiner Prozentsatz. Die Gesetzesänderung hat nichts damit zu tun. Sie wird Leute nicht dazu ermutigen oder davon abhalten, Falschbeschuldigungen zu machen.

Umfasst die Gesetzesänderung auch männliche Opfer von sexueller Gewalt?
Ja. Das Sexualstrafrecht in Schweden war aber auch schon vorher geschlechtsneutral.

Und haben Männer aufgrund des neuen Gesetzes eine Anzeige gemacht?
Ja, aber es ist nicht sehr verbreitet. Ich weiss nicht genau warum, vielleicht aus Scham. Es ist problematisch, wenn Männer sich schämen, ein solches Verbrechen zu melden.

Wie gelang es in Schweden, das Gesetz zu ändern?
Man muss daran glauben und man muss Entscheidungsträger überzeugen. Den Politikern in Schweden wurde bewusst, dass das Gesetz vorher nicht menschenrechtskonform war und zum Beispiel nicht mit der Istanbul-Konvention übereinstimmte.

 


Eine einwilligungsorientierte Gesetzgebung im Sexualstrafrecht: Das fordert Amnesty International auch für die Schweiz. Sexuelle Handlungen ohne Einwilligung sollen adäquat bestraft werden können. Diese Gesetzesänderung ist in den Augen von Amnesty International ein wichtiger Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt, welche gemäss einer Umfrage schon jede fünfte Frau in der Schweiz erlebt hat. Die Betroffenen zeigen die Übergriffe aber häufig nicht an und erfahren so auch keine Gerechtigkeit vor Gericht. Mit einer «Nur Ja heisst Ja»- Gesetzgebung soll sich das ändern. Vergewaltigung und andere sexuelle Übergriffe sind ein schwerer Angriff auf die körperliche Integrität und sexuelle Selbstbestimmung eines Opfers. Gemäss internationalen und regionalen Menschenrechtsnormen muss die Schweiz Massnahmen ergreifen, um Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, alle Verletzungen der sexuellen Integrität zu untersuchen und zu bestrafen und den Opfern eine Wiedergutmachung zu gewähren.