Verschiedene Länder haben basierend auf den Uno-Leitprinzipien bereits Gesetze erlassen, so beispielsweise 2017 die Niederlande gegen Kinderarbeit. Damit soll Kinderarbeit wie hier in Kakaoplantagen an der Elfenbeinküste verhindert werden. © Daniel Rosenthal / laif
Verschiedene Länder haben basierend auf den Uno-Leitprinzipien bereits Gesetze erlassen, so beispielsweise 2017 die Niederlande gegen Kinderarbeit. Damit soll Kinderarbeit wie hier in Kakaoplantagen an der Elfenbeinküste verhindert werden. © Daniel Rosenthal / laif

MAGAZIN AMNESTY Konzernverantwortung Nachzügler aufs Spielfeld bringen

Interview von Manuela Reimann Graf. Erschienen in «AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» von August 2020.
Wer sich mit Unternehmensverantwortung beschäftigt, kommt um ihn nicht herum: Professor John G. Ruggie. Die von ihm 2011 entwickelten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben in der Frage um die Verantwortung der Unternehmen Massstäbe gesetzt. Wie sieht er die Entwicklungen seither?
AMNESTY: Mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gelang es Ihnen 2011, einen Konsens zwischen Staaten, Wirtschaft und Zivilgesellschaft herzustellen. Welche Erfolge sehen Sie jetzt, fast 10 Jahre später?

John G. Ruggie: Als ich damals dem Uno-Menschenrechtsrat die Leitprinzipien vorstellte, sagte ich dazu, sie würden das Ende eines Anfangs darstellen. Zum ersten Mal stellten die Vereinten Nationen bindende Leitlinien auf, auf die alle Beteiligten zurückgreifen und auf denen sie aufbauen konnten. Offensichtlich haben einige eine bessere Arbeit geleistet als andere. Führende Unternehmen haben insgesamt einen langen Weg zurückgelegt; die Herausforderung besteht nun darin, die Nachzügler mit weiteren Massnahmen aufs Spielfeld zu bringen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu erlangen. Auch bei den Regierungen sind einige langsamer vorangekommen als andere.  Mehrere Regierungen haben inzwischen aufgrund der Leitprinzipien Gesetze zum Beispiel gegen Sklaverei oder Kinderarbeit erlassen, auch Frankreich kennt ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht. Und die Europäische Kommission hat sich öffentlich zu einer obligatorischen Sorgfaltspflicht bekannt.  

Wie kann denn eine echte Umsetzung garantiert werden, sodass die unternehmerische Verantwortung über die Freiwilligkeit hinausgeht?

Eine Sorgfaltsprüfungspflicht muss mit Bedacht definiert werden: Sie soll Unternehmen nicht dazu veranlassen, eine grössere rechtliche Distanz zu ihren Tochtergesellschaften und anderen mit ihnen verbundenen Unternehmen zu schaffen. Firmenanwälte lehnen teilweise selbst freiwillige Massnahmen zur Sorgfaltsprüfung ab mit der Begründung, dass diese das Risiko von Klagen gegen die Firma erhöhen könnten. Bindende Massnahmen müssen für die Unternehmen Konsequenzen haben, damit sie überhaupt ernst genommen werden. Die Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich der Menschenrechte zielt darauf ab, Schäden stärker und in mehr Geschäftsfeldern zu reduzieren, als dies durch freiwillige oder branchenbasierte Praktiken bisher erreicht werden konnte. Sie wäre noch effektiver, wenn sie durch eine obligatorische Pflicht zur Berichterstattung ergänzt würde. Dies würde das ganze Gewicht der Kapitalmärkte ins Spiel bringen: Investitionen, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien in die Portfolioauswahl einbeziehen, machen mittlerweile fast ein Drittel aller verwalteten Vermögenswerte weltweit aus. Eine solche Sorgfaltsprüfungspflicht mit Berichterstattung würde wiederum zu einer grösseren Nachfrage nach konsistenten Leitlinien führen: Was wird wie gemessen? Es ist diese dynamische Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Elementen und Akteuren, die die Leitprinzipien voranbringen wollen.

Obwohl multinationale Unternehmen öffentlich verlauten lassen, dass sie die Leitprinzipien in ihrer Geschäftspraxis einhalten, erhalten wir regelmässig Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch ebendiese Unternehmen. Wie sollten die Durchsetzungsmechanismen aussehen, um Fehlverhalten in Zukunft wirksam zu verhindern?

Ich kann mir eine ganze Reihe von Faktoren vorstellen, die eine Rolle spielen. Selbst die besten Unternehmen machen Fehler. Dann stellt sich aber die Frage: Wie reagieren sie auf die gemachen Fehler? Wiederholen sich die gleichen Probleme? Andere Unternehmen versuchen ihre Westen weisszuwaschen, indem sie behaupten, den Leitprinzipien zu folgen. Ich vermute auch, dass das schiere Ausmass und die Komplexität der Lieferketten zu den Schwierigkeiten beitragen. Der problematischste Fall liegt dann vor, wenn das Geschäftsmodell selbst im Kern auf der Missachtung von Menschenrechten beruht.

Wie können die Staaten, in welchen die Unternehmen ihren Sitz haben, die tatsächliche Umsetzung der Sorgfaltsprüfung sicherstellen, wenn die Opfer in ihrem eigenen Land keinen richtigen Zugang zur Justiz haben? Multinationale Unternehmen sind in unserer globalisierten Wirtschaft oft sehr komplexe Einheiten, was es den Mutterunternehmen ermöglicht, sich jeglicher Haftung für die Handlungen ihrer Offshore-Tochtergesellschaften zu entziehen. Welche Massnahmen können zur Lösung dieses Problems beitragen?

Eine Änderung der Einstellungen ist notwendig. Ich bin überrascht, wie wenige Unternehmen das Potenzial einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungspflicht erkannt haben, um Hilfe für die Geschädigten zu ermöglichen. Zugleich haben viele in der Zivilgesellschaft unterschätzt, wie sehr die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung der Prävention dient. Beide Seiten müssen sich in der Debatte über die Qualität der Sorgfaltsprüfung bewegen, damit diese letztendlich zu Verbesserungen führt.  


Der Meilenstein

Die vom Uno-Sonderbeauftragten John G. Ruggie entwickelten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP) wurden 2011 vom Uno-Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedet. Sie bilden heute einen anerkannten Rahmen für die Pflicht der Staaten und die Verantwortung von Unternehmen bei der Wahrung der Menschenrechte in ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten – ein Meilenstein für die Menschenrechte. Die Leitprinzipien stützen sich auf drei Säulen:

Schutzpflicht: Pflicht der Staaten, die Menschenrechte (auch gegen Bedrohung durch wirtschaftliche Akteure) zu schützen;

Respektierungsverantwortung: Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren; Zugang zu Wiedergutmachung:

Recht auf Wiedergutmachung bei Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure. Damit Unternehmen bei ihren Tätigkeiten potenzielle Menschenrechtsverletzungen frühzeitig erkennen und verhindern und bereits geschehenes Unrecht wiedergutmachen, müssen sie sich verpflichten, eine Sorgfaltsprüfung (due diligence) durchzuführen. Während weltweit die Forderung nach einer verbindlichen Sorgfaltsprüfungspflicht steigt und Staaten und Organisationen an ihrer Umsetzung arbeiten, setzt die Schweizer Regierung weiterhin auf rein freiwillige Massnahmen. Die Konzernverantwortungsinitiative möchte dies ändern, damit Schweizer Unternehmen künftig ihre Verantwortung wahrnehmen und für angerichtete Schäden geradestehen müssen