Wasser gibt es in der Schweiz, dem Wasserschloss Europas, mehr als genug, vor allem sauberes Trinkwasser. Doch das entspricht nicht der weltweiten Norm: Mehr als 2,2 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Dieses Recht wird ihnen verwehrt, obwohl es am 18. Juli 2010 von der Uno-Vollversammlung als Menschenrecht festgehalten wurde: Die Resolution 64/292 anerkennt das Recht auf genügend sauberes Wasser als Trinkwasser und für Hygienezwecke sowie das Recht auf Zugang zu sicheren Sanitätseinrichtungen. Sie nimmt somit primär die Regierungen und sekundär auch die internationale Gemeinschaft in die Pflicht, für einen solchen Zugang zu sorgen.
Leider wird das völkerrechtlich verankerte Recht auf Wasser in vielen Ländern nicht umgesetzt. Länder wie Kanada und die USA enthielten sich damals bei der Abstimmung in den Vereinten Nationen ihrer Stimme mit der Begründung, die Resolution sei uneindeutig und es gebe kein «internationales Recht» auf Wasser.
Tatsächlich ist das Recht auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen weder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte noch in den meisten regionalen Menschenrechtskonventionen explizit verankert, es ist daher nicht bindend und nicht einklagbar. Der Uno-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte anerkennt in seinem General Comment Nr. 15 aus dem Jahr 2002 jedoch, dass das Recht auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen durch das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard implizit geschützt und untrennbar mit den Rechten auf Nahrung und Gesundheit verbunden sei.
Vielen Staaten fehlt es an Geld und technischem Wissen, um ein ausreichendes Wasserversorgungssystem zu errichten. Doch eine flächendeckende und intakte Wasserinfrastruktur bringt viele Vorteile: Wachstum, Wohlstand, bessere Gesundheit, weniger Todesfälle, mehr Zeit für Arbeit, Ausbildung und Kinderbetreuung.