Asyl und Migration Grundlagen und Begriffe

Aus welchem Grund auch immer Menschen ihre Heimat oder ihren Geburtsort verlassen: Sie alle haben Menschenrechte – unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht, ihrer nationalen oder sozialen Herkunft.

Eine verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppen bieten die folgenden Konventionen:

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihren Familien von 1990 ist eine von den Vereinten Nationen getragene Konvention, die der Verbesserung des rechtlichen Status von Migrantinnen und Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeiter sowie deren Familienangehörigen dient. Die Konvention legt fest, wie die allgemeinen Menschenrechte im Besonderen für Wanderarbeiter*innen anzuwenden ist.

Geflüchtete stehen unter dem Schutz der internationalen Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Zusatzprotokoll von 1967. Sie bieten denjenigen Menschen Schutz, die aus ihrem Heimatland fliehen müssen oder zur Flucht gezwungen werden. Weil sie den Schutz ihres Heimats- oder Herkunftstaats nicht mehr in Anspruch nehmen können, bzw. begründete Angst davor haben, diesen in Anspruch zu nehmen, garantiert ihnen das Flüchtlingsrecht internationalen Schutz.

Da die Genfer Flüchtlingskonvention 1951, d.h. relativ kurz nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist, begrenzt sie sich auf europäische Flüchtlinge. Erst das Zusatzprotokoll von 1967 weitete die Wirkung der Flüchtlingskonvention auf aussereuropäische Flüchtlinge aus.

Flüchtling ist nach Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die «aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.»

Begriffe

Flüchtlinge

Flüchtlinge haben keine andere Wahl, als ihr Land zu verlassen, und fürchten um ihr Leben oder Sicherheit oder die ihrer Familien. Flüchtlinge fliehen auch aus ihrem Land, wenn ihre Regierung sie nicht vor Menschenrechtsverletzungen beschützen kann, oder dies unterlässt. Sie stehen unter dem Schutz der internationalen Flüchtlingskonvention.

Intern Vertriebene

Intern Vertriebene sind Menschen, die auf Grund von Kriegen, Verfolgung oder Umweltkatastrophen sich gezwungen sehen, innerhalb der Landes- oder regionalen Grenzen zu flüchten.

Asylsuchende

Asylsuchende sind in ein anderes Land eingereist und stellen ein Gesuch um ihre Anerkennung als Flüchtlinge. Dieser Status wurde ihnen formell noch nicht zugesprochen, d.h. sie sind noch keine anerkannten Flüchtlinge. Sie stehen unter dem Schutz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die in Artikel 14 (1) besagt: «Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.»

Migrantinnen und Migranten

Migrantinnen und Migranten verlassen einen Ort, um sich woanders, entweder vorübergehend oder für immer, ein Leben aufzubauen und zu arbeiten. Migration findet innerhalb der gleichen Region, über die Landes-, aber auch Kontinentgrenzen hinweg statt. Gründe für die Migration können Nahrungs- oder Wassermangel, inadäquate Unterkunft oder unsichere Lebensbedingungen für sich und die Familie sein. Meistens sind mehrere Motive verantwortlich für den Entscheid, die Heimat zu verlassen.

Wanderarbeiter*innen

Wanderarbeiter*innen werden in der Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeiter*innen folgendermassen definiert: «Personen, die in einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben, eine Tätigkeit gegen Entgelt ausüben werden, ausüben oder ausgeübt haben.» Wanderarbeiter*innen verfügen über eine legale Arbeitsbewilligung, um für eine befristete Zeit im Gastland eine Tätigkeit auszuüben.

Irreguläre Migrantinnen und Migranten

Irreguläre Migrantinnen und Migranten sind Menschen, die weder ein reguläres Visum noch über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügen, um in ein Land einzureisen bzw. dort zu bleiben.