Der Begriff Femizid stammt aus den 1970er Jahren, und ergänzt den allgemeinen Begriff der Tötung um eine geschlechtsspezifische Dimension. Im Latin American Model Protocol for the investigation of gender-related killings of women wird ein Femizid spezifisch als die Tötung von Frauen durch Männer, motiviert durch ein Besitz- und Anspruchsdenken gegenüber Frauen oder durch Vorstellungen männlicher Überlegenheit, beschrieben. Femizide verletzen eine Reihe an Menschenrechten, darunter das Recht auf Leben und Sicherheit der Person, sowie das Recht auf Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung. Sie sind das Ende einer langen Kette von Warnsignalen und Übergriffen, die von Politik und Polizei noch zu oft ignoriert und nicht genügend adressiert werden. Aus menschenrechtlicher Perspektive können solche Taten ein staatliches Versagen darstellen, wenn Schutzpflichten nicht eingehalten werden. Mit der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) im Jahr 2018 hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern, Betroffene zu schützen und zu unterstützen, Täter zur Rechenschaft zu ziehen sowie wirksame Rechtsmittel und Entschädigung für die Betroffenen zu gewährleisten.
Die Verantwortung des Staates, Femizide zu verhindern
Der Begriff Femizid macht strukturelle geschlechtsspezifische Gewalt sichtbar und verweist auf die staatliche Verpflichtung, Massnahmen zum Schutz und zur Bekämpfung von Gewalt zu erlassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wiederholt betont: Staaten haben eine Schutzpflicht, sie müssen potenziell gefährdete Personen proaktiv schützen, insbesondere Frauen, die von Gewalt bedroht sind. Wenn Behörden Warnsignale übersehen, Schutzmassnahmen zu spät kommen oder Betroffene keinen sicheren Ort aufsuchen können, ist der Staat mitverantwortlich für den Femizid. Mangelnde Präventionsmassnahmen, unzureichende Strafverfolgung oder fehlende Datenerfassung sind keine Zufälle, sondern Teil eines strukturellen Problems.
Mangelnde Präventionsmassnahmen, unzureichende Strafverfolgung oder fehlende Datenerfassung sind keine Zufälle, sondern Teil eines strukturellen Problems.
Oftmals wissen Behörden von Frauen, die in einer aktiven Bedrohungssituation leben, aber unternehmen zu wenig zu ihrem Schutz. Das Urteil N.D. gegen Schweiz (2025) führte dies drastisch vor Augen: Trotz mehrfacher Warnungen ergriffen die Behörden keine angemessenen Schutzmassnahmen, und die Frau wurde durch ihren Expartner schwer verletzt, nachdem sie die Beziehung zu ihm beendet hatte. Der EGMR stellte klar: Die Schweiz hat ihre Schutzpflicht nicht eingehalten.
Die Lücken der Schweizer Politik
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden Zahlen zu Tötungsdelikten nach den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB) ausgewiesen. Da der Begriff Femizid dort nicht verwendet wird, kommt er auch in der Kriminalstatistik nicht vor, sondern fällt unter die Kategorien Tötung, Mord, Totschlag, oder Kindestötung. Somit liegen keine schweizweiten offiziellen Daten zu Femiziden vor, welche nötig wären, um das Problem zu erfassen und anzugehen.
2025 publizierte das Bundesamt für Statistik deshalb im Rahmen eines Zusatzfragebogens Zahlen, die Rückschlüsse auf Femizide zwischen 2019 und 2023 ermöglichen. Das Ergebnis bestätigt: In einer bestehenden oder ehemaligen Partnerschaft sind es fast ausschliesslich Frauen, die Opfer von Tötungsdelikten werden. Bei vollendeten Tötungsdelikten liegt der Anteil weiblicher Opfer bei 93%. 40% der männlichen Tatverdächtigen hatten bereits vor der Tat körperliche Gewalt gegenüber dem Opfer verübt, teilweise war dies der Polizei auch bereits bekannt und Grund für Polizeiinterventionen.
Gesellschaftlich wird Gewalt gegen Frauen häufig als Privatsache gesehen, Medienberichte konzentrieren sich auf Täter-Opfer-Beziehungen statt auf strukturelle Ursachen. Obwohl die Schweiz 2018 die Istanbul-Konvention ratifiziert hat, bleiben zentrale Verpflichtungen ungenügend umgesetzt. Es fehlt eine systematische Erfassung von Femiziden, eine flächendeckende Präventionsstrategie und eine verbindliche Koordination zwischen Polizei, Justiz und Sozialdiensten. Im Juni 2025 forderte der für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständige Ausschuss, GREVIO, drei dringlichen Massnahmen für die Schweiz: Mehr Plätze in Schutz- und Notunterkünften, verstärkte Prävention in Trennungsphasen, und systematische Analyse von Femizidfällen.
Forderungen von Amnesty International Schweiz
Amnesty International fordert, dass Femizide als eigenständiger Straftatbestand anerkannt werden, sodass sie in polizeilichen Kriminalstatistiken erfasst und gesellschaftlich bewusstgemacht werden. Die Tatbestandsmerkmale sollten geschlechtsspezifische Dynamiken und Machtverhältnisse berücksichtigen, so wie sie die internationalen Standards im Latin American Protocol for the Investigations of Gender-Related Killings of Women vorsehen. Nur was benannt und systematisch erfasst wird, kann auch bekämpft werden. Um tatsächliche Gleichberechtigung zu erreichen, muss die Schweiz konsequent gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen; das gilt für Femizide als extreme Form von Gewalt, aber auch für sexualisierte Gewalt, Belästigungen und Diskriminierungen. Zentral dabei sind vor allem ausreichende finanzielle Ressourcen für Organisationen und Institutionen, die Schutzmassnahmen gewährleisten, sowie die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und der dringlichen Empfehlungen des GREVIO-Ausschusses.