Polen Neues Überwachungsgesetz: ein Schlag gegen die Menschenrechte

2. Februar 2016
Polens neues Überwachungsgesetz verletzt laut Amnesty das Recht auf Privatsphäre. Das Gesetz wurde im Schnellverfahren verabschiedet – trotz scharfer Kritik aus der Zivilgesellschaft und von ExpertInnen.

Das neue Gesetz erlaubt der Polizei und anderen Sicherheitskräften mehr Zugriff auf digitale Daten und weitgehende Überwachungskompetenzen, während die Einschränkungen und Kontrollen dieser Massnahmen sehr knapp ausfallen.

Hauptprobleme des Gesetzes:

  • Es erlaubt den Einsatz von intrusiven Überwachungsmassnahmen und erweitert die «geheimen Untersuchungsmassnahmen» auf der Basis von vagen Bedingungen und für einen unbeschränkten Katalog von Delikten.
  • Es verlangt nicht, dass die Überwachung von Telekommunikations- und Internet-Daten zuvor von einer unabhängigen Instanz, etwa einem Richter, bewilligt werden muss.
  • Es gibt keine Garantien zum Schutz des Berufsgeheimnisses beispielsweise für Anwälte oder Journalistinnen.
  • Es wird für Betroffene sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, herauszufinden, ob sie unrechtmässig überwacht wurden.
Kritik des Europäischen Gerichtshofes

Die Bestimmungen des neuen Gesetzes verstossen gegen Polens internationale Menschenrechtsverpflichtungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in jüngster Zeit bei zwei europäischen Ländern Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt.

Im Urteil zum Fall Zakharov v. Russland hat das Gericht folgende Voraussetzungen für eine Überwachungsmassnahme festgehalten:

  • es braucht einen begründeten Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen hat;
  • ein Gesetz muss das Ausmass der geheimen Überwachungsmassnahmen definieren;
  • ein Richter oder eine andere unabhängige Instanz muss die Überwachungsmassnahme bewilligen und beaufsichtigen;
  • das Gesetz muss Informationspflichten vorsehen, damit unrechtmässig überwachte Personen die Massnahmen rechtlich anfechten kann.

Solche Schutzmassnahmen scheinen im polnischen Gesetz zu fehlen. Unrechtmässige Überwachung verletzt das Recht auf Privatsphäre sowie weitere Menschenrechte wie die freie Meinungsäusserung.