© Amnesty International Schweiz
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Menschenrechts-Erfolge 2019 Wir haben viel erreicht

24. Dezember 2019
So frustrierend und anstrengend der Einsatz für die Menschenrechte manchmal sein mag – er ist notwendig. Und sehr befriedigend! Denn auch 2019 erzielten wir viele positive Veränderungen. Mit unseren Unterstützerinnen und Unterstützern konnten unschuldig Inhaftierte frei kommen, Frauenrechte wurden eingefordert, Diskriminierungen beendet… und vieles andere mehr. Wir werden weiterhin aktiv bleiben – dank Ihrer Unterstützung!
Einige tolle Beispiele der Erfolge, die wir im Jahr 2019 für die Menschenrechte erringen konnten.

Todesstrafe
Frauenrechte
Meinungsfreiheit
Solidarität mit Flüchtlingen
LGBTI+
Unternehmensverantwortung
Last but not least: Erfolgreicher Briefmarathon 2019

Die Todesstrafe auf dem Rückzug

Immer mehr Staaten – mittlerweile 142 Länder – haben die Todesstrafe abgeschafft oder wenden sie nicht mehr an. Die Zahl der weltweit registrierten Hinrichtungen ist auf dem tiefsten Stand seit mindestens einem Jahrzehnt. Dass immer mehr US-amerikanische Bundesstaaten die Todesstrafe ablehnen, ist ein grosser Erfolg der Bewegung gegen diese grausame Form der Bestrafung. Doch auch immer mehr afrikanische Staaten ziehen mit.

USA – Weitere Abschaffung und Moratorium

Der Senat von New Hampshire stimmte am 30. Mai 2019 für die Abschaffung der Todesstrafe. Damit hat die Hälfte der US-Bundesstaaten diese grausame und unmenschliche Bestrafung entweder abgeschafft oder ein Moratorium beschlossen.

Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom hat im März per Dekret angefordert, dass in Kalifornien per sofort alle Hinrichtungen ausgesetzt werden. Mehr als 700 Häftlinge befinden sich in dem US-Bundesstaat in der Todeszelle.

Wichtiger Schritt Gambias

Der gambische Präsident Adama Barro hat 22 Todesurteile in lebenslange Haft umgewandelt – ein wichtiger Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe im Land.

Ein Jahr für die Frauenrechte

Viele Amnesty-Aktivistinnen und -Aktivisten beteiligten sich am Frauenstreik und sammelten eifrig für die Petition gegen sexuelle Gewalt.

2019 war das Jahr der Frauen – nicht nur in der Schweiz. Hierzulande haben Zehntausende von Demonstrantinnen und Demonstranten am Frauenstreik vom 14. Juni auf die immer noch mangelnde Gleichstellung von Frauen aufmerksam gemacht und unter anderem gegen Lohnungleichheit, sexuelle Gewalt und Diskriminierung in Politik und Gesellschaft aufmerksam gemacht. Aber auch weltweit gingen überall Frauen auf die Strasse und wehrten sich gegen sexuelle Gewalt, Femizid und Diskriminierung.

37’000 Unterschriften gegen sexuelle Gewalt

Mit einer Petition fordert Amnesty die Schweizer Behörden auf, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Frauen besser vor sexueller Gewalt zu schützen und Gerechtigkeit für die Opfer zu erlangen. Am 28. November konnten mehr als 37 000 Unterschriften an Bundesrätin Karin Keller-Sutter übergeben werden. Ein grosser Erfolg für die Kampagne von Amnesty Schweiz, die eine Reform des Sexualstrafrechts verlangt sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Gewalt an Frauen.

Endlich auch in Nord-Irland…

Auch in Nord-Irland sind künftig Schwangerschaftsabbrüche und gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt. Ein entsprechender Beschluss des britischen Unterhauses trat um Mitternacht in der Provinz in Kraft. Damit werden die bereits im England, Wales und Schottland geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur gleichgeschlechtlichen Ehe auf Nordirland ausgeweitet, was zuvor von der ultrakonservativen Partei der Unionisten (DUP) bekämpft worden war.

… und in Südkorea

Das Verfassungsgericht Südkoreas hat in einem richtungsweisenden Urteil den Staat angewiesen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und die extrem restriktiven Gesetze zu reformieren. Das südkoreanische Abtreibungsgesetz soll bis Ende 2020 revidiert werden.

Mutiger Einsatz für Meinungsfreiheit

Das Recht auf freie Meinungsäusserung und damit häufig auch das Demonstrations- und Versammlungsrecht sind in vielen Ländern unter Druck geraten. In manchen Ländern werden Menschen, die sich für Menschenrechte und Gerechtigkeit stark machen, verhaftet und verurteilt. Dennoch gehen weltweit Millionen Menschen für ihre Rechte auf die Strasse.

Freispruch für 14 mutige Frauen in Polen

Am 24. Oktober wurden 14 polnische Menschenrechtsverteidigerinnen freigesprochen, die vor zwei Jahren für Toleranz und gegen den Hass demonstrierten und dafür angezeigt wurden. Sie hatten sich 2017 am polnischen Unabhängigkeitstag mit einem Banner auf die Strasse einer Demonstration entgegengestellt, an der rassistische Parolen geschrien und ein «weisses Polen und Europa» gefordert wurde. Die Frauen waren angegriffen und verletzt worden und es folgte eine Strafanzeige.

Die polnische Menschenrechtsaktivistin Elżbieta Podleśna erzählt, wie Aktivismus in Polen geht.

Regisseur Oleg Sentsov ist frei

Der ukrainische Filmemacher Sentsov und weitere Häftlinge wurden im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zwischen der Ukraine und Russland aus der Haft entlassen. Oleg Sentsov war 2015 des «Terrorismus» schuldig gesprochen werden, nachdem er die die Besetzung der Krim durch Russland kritisiert hatte.

Solidarität mit Flüchtlingen

Überall auf der Welt gibt es Menschen, die sich für Flüchtlinge und MigrantInnen einsetzen. Leider werden diese Helfer und Helferinnen oft kriminalisiert – auch in der Schweiz. Umso mehr freut uns, wenn unsere Unterstützung dazu führt, dass dieses menschliche Engagement nicht bestraft wird. Einige Erfolgserlebnisse aus diesem Jahr:

Solidarität ist kein Verbrechen!

Am 4. Dezember konnten Amnesty Schweiz und Solidarité sans frontières die Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» mit fast 30'000 Unterschriften übergeben: Die Unterzeichnenden und 200 Anwälte und Anwältinnen fordern eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, damit solidarisches Handeln nicht länger kriminalisiert wird.

Freispruch für Scott Warren

Am 20. November hat ein Gericht im US-Bundesstaat Arizona Scott Warren von den gegen ihn erhobenen Anklagepunkten freigesprochen. Der Geograf hatte zwei Migranten in der Wüste von Arizona mit Brot und Wasser versorgt. Im Falle einer Verurteilung drohten ihm bis zu 20 Jahre Haft.

Menschenrechtsverteidiger unschuldig

Der junge Menschenrechtsverteidiger Tom Ciotkowski hatte die französische Bereitschaftspolizei dabei beobachtet, wie sie Freiwillige daran hinderten, Essen an Flüchtlinge und MigrantInnen zu verteilen – und dies publik gemacht. Ihm drohten fünf Jahre Gefängnis. Im Juni wurde er freigesprochen.

Tom Ciotkowksi über seinen Einsatz in Calais und die Anklage gegen ihn (in Englisch).

 

Für die Rechte von LGBTI+

Amnesty International setzt sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transmenschen und Intergeschlechtlichen (LGBTI+) ein. In vielen Ländern werden LGBTI+ ihrer Rechte beraubt und verfolgt. Weiterhin gibt es Länder, in welchen auf Homosexualität Haft oder sogar die Todesstrafe steht. Gemeinsam mit der Amnesty-Gruppe queeramnesty und weiteren Organisationen setzen wir uns auch in der Schweiz gegen Diskriminierung und Gewalt an LGBTI+ ein und dafür, dass sie die gleichen Rechte wie alle erhalten.

Diskriminierung von LGBTI+ in Angola nun unter Strafe

Das Parlament Angolas hat im Januar eine Revision des Strafgesetzbuches beschlossen, um eine Bestimmung zu streichen, aufgrund welcher homosexuelle Beziehungen kriminalisiert wurden. Das Parlament ging aber gleich noch weiter: Künftig soll jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt werden.

Taiwan hat ja gesagt!

Im Mai verabschiedete Taiwan ein wegweisendes Gesetz: Als erstes Land in Asien erlaubt der Inselstaat die gleichgeschlechtliche Ehe. Im Mai 2017 hatte das Verfassungsgericht erklärt, dass das geltende Ehegesetz gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert. Der Gerichtshof gab dem Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, um bestehende Gesetze zu ändern oder neue Gesetze zu erlassen, um gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu legalisieren.

Gedenktag in Kiew konnte stattfinden

Am 23. November sorgte ausreichend Polizeipräsenz dafür, dass auch in der ukrainischen Hauptstadt Kiew der diesjährige Trans March stattfinden konnte. Geschützt durch die BeamtInnen gedachten etwa hundert Teilnehmende anlässlich des internationalen Transgender Day of Rememberance den Opfern von Transfeindlichkeit. Angekündigte Störungsversuche rechter Gruppierungen konnten verhindert werden.

Unternehmen müssen verantwortlich gemacht werden können

Wenn Unternehmen durch ihre Tätigkeiten im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören, müssen diese Firmen zur Rechenschaft gezogen werden können und die Opfer entschädigt werden. Hierfür setzen sich viele Menschen und Organisationen ein – in der Schweiz sind es die über 100 NGOs, die die Konzernverantwortungsinitiative lanciert haben. Diese Initiative wird voraussichtlich 2020 vors Volk kommen – und wir setzen uns mit voller Kraft für ihren Erfolg ein. Mehr zur Konzernverantwortungsinitiative.

Philippinische Menschenrechtskommission: Klimaschädigende Unternehmen können verantwortlich gemacht werden

Überlebende des Taifuns Yolanda von 2013 und anderer extremer Wetterereignisse auf den Philippinen haben zusammen mit einem Dutzend Organisationen gegen 47 Öl-, Gas- und Kohleunternehmen bei der philippinischen Menschenrechtskommission Klage eingereicht, da diese Firmen für Menschenrechtsverletzungen infolge des Klimawandels verantwortlich seien. Die Menschenrechtskommission liess nun im Dezember verlauten, dass die 47 Unternehmen für die Verletzung der Rechte der BürgerInnen des Landes wegen der durch den Klimawandel verursachten Schäden zur Verantwortung gezogen werden könnten. Dies könnte einen weltweiten Präzedenzfall für rechtliche Schritte gegen Grossunternehmen schaffen.

Erster Erfolg gegen Shell

Esther Kiobel und drei weitere Witwen aus Nigeria zogen gegen Shell vor Gericht, wegen mutmasslicher Komplizenschaft des Konzerns bei der Inhaftierung und Hinrichtung ihrer Ehemänner durch das nigerianische Militär. Proteste der Ogoni gegen Shells verheerende Umweltverschmutzung in der Region waren brutal niedergeschlagen worden. Anfang Mai entschied das Bezirksgericht in Den Haag zugunsten der Klägerinnen, dass es für den Fall juristisch zuständig ist und keine Verjährung zur Anwendung kommen soll. Ausserdem entschied das Gericht, dass Shell den Rechtsbeiständen der Klägerinnen mehrere vertrauliche interne Dokumente zur Verfügung stellen muss und diese die Gelegenheit zur Zeugenvernehmung erhalten.

 

Last but not least: Erfolgreicher Briefmarathon 2019

Der diesjährige Briefmarathon widmete sich jungen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, die wegen ihres Engagements in Gefahr sind. Wir konnten online mehr als 27'000 Unterschriften sammeln und auch auf den Strassen sammelten die AktivistInnen engagiert, indem sie an rund 50 verschiedenen Orten öffentliche Aktionen organisierten. So konnten wir mehr als 10'000 Briefe an die iranischen, chinesischen, mexikanischen, ägyptischen und griechischen Behörden verschicken! Danke all unseren SammlerInnen und allen, die Briefe unterzeichnet haben.

Der Briefmarathon 2019 erzielte bereits Wirkung! Wir haben Nachrichten über den Verbleib von Ibrahim Ezz El-Din erhalten, die uns zuversichtlich machen. Wir hoffen, dass wir im kommenden Jahr weiter positive Ergebnisse des Briefmarathons verkünden können.