AI YOUTH YOUTH PERSPECTIVES Aus Sicht der Menschenrechte: Ja zum Schutz vor Hass

Aufgrund ihres Wesens, nämlich ihrer sexuellen Orientierung, diskriminierende Aussagen, Hass und Hetze gegen Menschen zu verbreiten, das ist aktuell in der Schweiz erlaubt. Die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm will dies ändern.

Von Denis Sorie

  1. Menschenrechte gibt es nur als Gesamtpaket

Das Verbot der Diskriminierung ist ein Menschenrecht. Dies scheint in der Debatte oft vergessen zu gehen. Nur einseitig mit Meinungs- und Gewerbefreiheit zu argumentieren, geht nicht auf. Denn: Menschenrechte sind keine ‘Speisekarte’, aus der sich die gewünschten Rechte ausgesucht werden können.

  1. Homo- Hetero- und Bisexuelle sind in der Schweiz schutzlos vor öffentlichen, menschenverachtenden Aussagen

«Schwulen ist der Zutritt verboten.» Dieser hochgradig diskriminierende Satz könnte so an jedem Laden in der Schweiz hängen – ohne strafrechtliche Folgen. Mit der Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung soll diese Gesetzeslücke geschlossen und öffentliche Diskriminierung von Homo- Hetero- und Bisexuellen verhindert werden.

  1. Menschenverachtende Aussagen schüren Hass und führen zu Gewalt

Das menschliche Zusammenleben erfordert gewisse Regeln. So würde etwa niemand damit argumentieren, dass durch Ampeln die Bewegungsfreiheit eingeschränkt sei. Oder damit, dass die öffentliche Nachtruhe ab 22 Uhr einen Eingriff in die Redefreiheit darstelle. Genau gleich ist es bei der Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm: Bewusst menschenverachtende Aussagen gegen Personen lediglich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich zu verbreiten – das ist Gift für die Gesellschaft. Es schürt Hass. Es führt zu Gewalt. Es ist gegen die Menschenrechte.

Am 9. Februar zählt daher jede Stimme. Ein deutliches JA zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm setzt ein klares Zeichen für die Menschenrechte und gegen Diskriminierung. Es schützt Schwule, Lesben und Bisexuelle vor Hass und Hetze.