Multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen im Ausland verantwortlich gemacht werden können. Immer mehr Schweizer Unternehmen und über 130 Organisationen unterstützen die Konzernverantwortungsinitiative, die ebendies verlangt.
Unter steigendem Druck zaubert die Konzernlobby im Bundeshaus – alimentiert von den Verbänden Economiesuisse und Swissholdings – neue Vorbehalte aus dem Hut und versucht damit, einen Gegenvorschlag zur Initiative bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Jüngstes Beispiel: Die Subsidiaritätsklausel, die von der ständerätlichen Kommission vorgeschlagen wird. Dadurch würde die Haftung faktisch ausser Kraft gesetzt, denn Geschädigte müssten zuerst zeigen, dass ein rechtstaatliches Verfahren gegen die Tochtergesellschaft im Ausland nicht möglich sei. Erst dann soll ein Konzern in der Schweiz belangt werden können. Die Folge wären jahrelange Verfahren über Zuständigkeiten und Klagen, die schlichtweg versanden.
Die Multis wissen selbst am besten, dass die Justiz in den betroffenen Staaten oft dysfunktional ist und die Behörden hochgradig korrupt. Am offenkundigsten ist die grassierende Korruption und die Ausbeutung von Mensch und Umwelt im Rohstoffgeschäft. Ich habe im Kongo mit eigenen Augen gesehen, welch desaströse Folgen der Abbau der seltenen Metalle Kobalt und Koltan – die für die Produktion unserer Smartphones gebraucht werden – für Mensch und Umwelt hinterlässt. Die Bevölkerung kriegt vom Geldsegen nichts ab, während internationale Bergbaukonzerne und Rohstoffhändler wie Glencore mit Sitz in Baar Milliardengeschäfte machen.
Klar, hier und da wird eine kleine Geste gemacht, eine Schule oder Klinik eröffnet. Man verteilt Almosen und spricht den Menschen gleichzeitig ihre grundlegenden Rechte ab. Es ist paradox und skandalös, dass zwei Drittel der Ärmsten dieser Welt in den Ländern mit den meisten Bodenschätzen leben. Den Menschen bleibt von der Ausbeutung der Ressourcen meist nur die Verschmutzung ihrer Böden und Flüsse, sowie Gewalt und soziale Spannungen. Wegen der Schwäche der lokalen Verwaltung und Gerichte bleiben Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen von Multis und ihren Tochterfirmen meist ohne jegliche Sanktion.
Teilweise schadet das Fehlen von Regeln und Rechtsstaatlichkeit auch den Konzernen selbst. So hätte eine ordentliche Sorgfaltsprüfung vermutlich verhindert, dass Verantwortliche beim Baustoffriesen LafargeHolcim in Syrien Schutzgeldzahlungen an IS-Terroristen bezahlen. Das Resultat: Eine Strafverfolgung durch die französische Justiz und irreparable Schäden für die Reputation des Unternehmens.
Das von Konzernen und Bundesrat geübte Mantra «freiwillige Massnahmen wirken» ändert auch bei steter Wiederholung nichts an der dreckigen Realität in fehlbaren Minen, Fabriken und Plantagen. Eine kleine Minderheit verantwortungsloser Konzerne profitiert auf Kosten all der Unternehmen, die sich redlich verhalten. Wer nach «Freiwilligkeit» ruft – mit dem Argument, die meisten Firmen hielten sich bereits an die Regeln – könnte geradesogut die Abschaffung des Strafgesetzes propagieren, weil nur ein kleiner Prozentsatz der Bürgerinnen und Bürger straffällig wird.
Es gibt kaum ein Staat mit einer solchen Dichte an multinationalen Unternehmen wie die Schweiz. Immer wiederkehrende Skandale schaden dem Ruf unseres Landes. Die Konzernverantwortungsinitiative bietet eine Lösung mit Augenmass. Sie verpflichtet Konzerne zu einer Sorgfaltsprüfung, um zu verhindern, dass Menschenrechte und Umweltstandards verletzt werden. Wer sich nicht daran hält, soll für den Schaden geradestehen. Das ist das Mindeste, dass wir den Betroffenen vor Ort schuldig sind.