Manon Schick.
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An den Nichtregierungsorganisationen, die seit achtzehn Jahren (!) eine solche Institution fordern, ist dieser Entscheid natürlich nicht unbemerkt vorbei gegangen. Der erste Antrag für ihre Gründung stammt von 2001. Unsere Behörden haben sich also Zeit gelassen. Umso mehr hoffen wir nun, dass dieses langsame Vorgehen – was ja sehr schweizerisch ist – dazu führt, eine wirklich nachhaltige Institution zu schaffen, die die Zivilgesellschaft, die Bundesverwaltung und vor allem die Kantone zufrieden stellt.
Für die Umsetzung der Menschenrechte in unserem Land, insbesondere mit Blick auf Haftbedingungen, Polizeieinsätze oder Altenpflege, sind nämlich häufig die Kantone zuständig. Gerade sie würden daher von einer solchen nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz profitieren. Sehr oft sind die kantonalen Behörden überfragt, wenn der Bund wissen möchte, wie die Kantone diese oder jene internationale Konvention anwenden und einhalten.
Die Achtung der Grundrechte muss an jedem Ort gleich und ein Leben lang gewährleistet sein – also egal, ob jemand im Kanton Waadt geboren wurde, in Freiburg aufgewachsen ist oder in einem Altersheim in Genf lebt. Wenn Sie eine Frau sind, die von Ihrem Ehepartner geschlagen wird, sollte Ihnen in Sion genauso geholfen werden wie in Lausanne, und der gewalttätige Ehemann sollte von der Polizei in beiden Städten aus dem Haus entfernt werden können.
Eine unabhängige Institution, die berät und unterstützt, ist für die Kantone also sehr nütztlich. Das Schweizer Kompetenzzentrum für Menschenrechte, das als Pilotprojekt einer nationalen Institution eingerichtet wurde, hat sich bewährt. Die kantonalen Behörden konnten dieses Zentrum nutzen, um Rechtsgutachten einzuholen für so unterschiedlichen Themen wie der Änderung des Vornamens von Intersex-Personen oder Transmenschen auf Diplomen und Zeugnissen oder der Anwendung von Zwangsmassnahmen bei älteren und psychisch beeinträchtigten Menschen.
Es ist also höchste Zeit, dass die Schweiz eine dauerhafte Menschenrechts-Institution gründet. Eine kleine Kritik am Entscheid des Bundesrates erlaube ich mir so kurz vor Weihnachten doch noch: Eine Million Franken reicht nicht aus, damit diese Institution ihre Aufgabe erfüllen kann. 110 Staaten auf der Welt verfügen bereits über solche Institutionen, von denen die meisten über viel größere Budgets verfügen. Seien wir nicht geizig bei den Menschenrechten!