Vor 75 Jahren wurde mit der Genfer Flüchtlingskonvention ein Versprechen abgegeben: Menschen, die vor Verfolgung fliehen, dürfen nicht schutzlos bleiben. Dieses Versprechen ist aktueller denn je. Wegen politischer Repression, bewaffneten Konflikten oder geschlechtsspezifischer Gewalt sind heute mehr als 117 Millionen Menschen auf der Flucht. Zugleich stehen die Schutzmechanismen der Konvention unter Druck.
Ein Schutzversprechen nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet – als Antwort auf die massiven Vertreibungen und das Versagen des internationalen Schutzes vor und während des Zweiten Weltkriegs. Sie legt fest, wer als Flüchtling gilt, welche Rechte Flüchtlinge haben und welche Mindestpflichten Staaten einhalten müssen.
Im Zentrum steht ein einfacher, aber fundamentaler Grundsatz: Niemand darf in ein Land zurückgeschickt werden, in dem Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dieses Non-Refoulement-Prinzip ist der Kern des internationalen Flüchtlingsschutzes.
Die Flüchtlingskonvention ist kein historisches Dokument, sie verpflichtet auch heute zum Schutz von Geflüchteten.
Warum die Konvention relevant ist
Die Flüchtlingskonvention ist kein historisches Dokument, sie verpflichtet auch heute zum Schutz von Geflüchteten.
Die Stärke der Flüchtlingskonvention liegt auch darin, dass sie nicht statisch verstanden wird, sondern im Lichte der heutigen Menschenrechtsstandards ausgelegt werden kann. Dadurch hat sich das Verständnis von Verfolgung und Schutzbedürftigkeit weiterentwickelt. Die Konvention schützt deshalb nicht nur Personen, die von staatlichen Behörden verfolgt werden. Auch wer Gewalt durch nichtstaatliche Akteure erleidet, kann als Flüchtling anerkannt werden, wenn der Herkunftsstaat keinen wirksamen Schutz bietet.
Diese Weiterentwicklung der Auslegung hat zudem dazu beigetragen, dass heute auch geschlechts- und sexualitätsbezogene Verfolgung unter den Flüchtlingsschutz fallen kann. Dazu gehören etwa Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt, Zwangsheirat oder weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind, sowie LGBTQIA+-Personen.
Verantwortung endet nicht an der Grenze
Die zentralen Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention gelten auch 75 Jahre nach ihrem Entstehen unvermindert fort, doch Staaten versuchen zunehmend, sie zu umgehen: durch Pushbacks an Land- und Seegrenzen, beschleunigte Grenzverfahren, Rückweisungen in vermeintlich «sichere» Drittstaaten oder der Auslagerung von Asylverfahren ausserhalb der eigenen Grenzen.
Solche Praktiken erschweren den Zugang zu einem fairen Asylverfahren und erhöhen das Risiko, dass Menschen in Staaten zurückgeschickt werden, in denen ihnen Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Internationale Verpflichtungen lassen sich nicht an Dritte delegieren. Staaten bleiben verantwortlich für die Folgen ihrer Migrations- und Asylpolitik – auch wenn diese ausserhalb des eigenen Territoriums umgesetzt werden soll.
Auch der neue EU-Migrations- und Asylpakt setzt stärker auf Kontrolle, Grenzverfahren und Rückführungen. Amnesty warnt, dass Schutzgarantien dadurch weiter unter Druck geraten – insbesondere wenn Verfahren beschleunigt, Haft ausgeweitet oder Verantwortung an Drittstaaten ausgelagert wird.
Das Non-Refoulement-Prinzip (Grundsatz der Nicht-Zurückweisung) verbietet den Staaten, eine Person in ein Land abzuschieben oder auszuliefern, in dem ihr Verfolgung, Folter, unmenschliche Behandlung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es bildet das Fundament des internationalen Flüchtlingsschutzes.
Das Non-Refoulement-Prinzip ist völkerrechtlich in der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Uno-Antifolterkonvention und im Uno-Pakt II garantiert. In der Schweiz ist das Non-Refoulement Prinzip sowohl in der Schweizerischen Bundesverfassung als auch im Asyl- und Ausländerrecht festgehalten.
Wie sich Amnesty International für Geflüchtete einsetzt
Damit die Genfer Flüchtlingskonvention mehr bleibt als ein Versprechen auf Papier, braucht es Kontrolle, öffentlichen Druck und rechtliche Konsequenzen. Hier setzt die Arbeit von Amnesty International an. Amnesty dokumentiert Menschenrechtsverletzungen, macht staatliches Handeln sichtbar und zeigt auf, wo Schutzsuchenden der Zugang zu Rechten verwehrt wird.
Am Anfang steht die Recherche: Berichte von Betroffenen, Zeugenaussagen, medizinische Unterlagen, Gerichtsakten, Behördenantworten, Satellitenbilder oder öffentlich zugängliche Quellen werden sorgfältig geprüft und miteinander abgeglichen. Diese Dokumentation schafft Evidenz. Sie gibt Menschen, deren Rechte verletzt wurden, Sichtbarkeit – und sie bildet die Grundlage dafür, dass Staaten nicht einfach bestreiten können, was an ihren Grenzen, in Asylverfahren oder bei Rückführungen geschieht. So dokumentierte Amnesty beispielsweise rechtswidrige «freiwillige» Rückführungen syrischer Flüchtlinge aus der Türkei, Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Auslagerung europäischer Migrationskontrolle nach Tunesien sowie Pushbacks und Misshandlungen afghanischer Schutzsuchender an den Grenzen Irans und der Türkei.
Diese Evidenz kann in strategische Prozessführung einfliessen. Amnesty unterstützt Verfahren, reicht rechtliche Stellungnahmen ein oder bringt menschenrechtliche Expertise vor nationale und internationale Gerichte. So können Einzelfälle über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten: Gerichte prüfen staatliches Handeln, präzisieren Schutzpflichten und setzen Grenzen für Praktiken, die mit der Flüchtlingskonvention und menschenrechtlichen Garantien unvereinbar sind.
Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nutzt Amnesty strategische Prozessführung, um die Garantien der Flüchtlingskonvention zu stärken. So intervenierte die Organisation beispielsweise in S.S. and Others v. Italy zur Zusammenarbeit Italiens mit der libyschen Küstenwache, in C.O.C.G. and Others v. Lithuania und H.M.M. and Others v. Latvia zu Pushbacks an den EU-Aussengrenzen. Darüber hinaus unterstützte Amnesty Schweiz die anwaltliche Vertretung im Verfahren M.I. v. Switzerland, in dem der EGMR den Schutz eines homosexuellen Mannes vor einer Rückschiebung nach Iran stärkte. Diese Verfahren zeigen, wie strategische Prozessführung dazu beitragen kann, das Non-Refoulement-Gebot zu präzisieren und staatliche Rechenschaftspflicht im Flüchtlingsschutz zu stärken.
Gleichzeitig macht Amnesty politischen und öffentlichen Druck. Durch Kampagnen, Medienarbeit, Empfehlungen an Behörden, Gespräche mit Entscheidungsträger*innen und Eingaben an internationale Menschenrechtsmechanismen fordert Amnesty konkrete Veränderungen ein: faire Asylverfahren, wirksame Beschwerdemöglichkeiten, unabhängige Untersuchungen, den Schutz vor Zurückweisung und ein Ende rechtswidriger Abschottungspraktiken.
Rechenschaft entsteht nicht in einem einzelnen Schritt. Sie beginnt mit der Dokumentation von Verletzungen, wird durch rechtliche Verfahren überprüfbar und kann durch Advocacy zu politischen Veränderungen führen. Genau deshalb ist die Arbeit von Amnesty wichtig: Sie verbindet die Stimmen der Betroffenen mit rechtlicher Analyse und öffentlichem Druck – damit Staaten ihre Verpflichtungen nicht nur anerkennen, sondern tatsächlich einhalten.
Millionen Menschen auf der Flucht (Quelle: UNHCR, Stand Ende 2025)
Zahl der Menschen, die gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben wurden, in Millionen
0Zahl der Kinder unter den Geflüchteten, in Millionen
0Zahl der Frauen unter den Geflüchteten, in Millionen
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Flüchtlingskonvention ist wichtiger denn je
75 Jahre nach ihrer Verabschiedung bleibt die Genfer Flüchtlingskonvention unverzichtbar. Wer Schutz braucht, muss Zugang zu einem fairen Verfahren erhalten; niemand darf zurückgeschickt werden, werden in ein Land, in dem ihm Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Amnesty International fordert, dass Staaten die Konvention konsequent anwenden, das Non-Refoulement-Prinzip respektieren und Schutzsuchende nicht durch Rückweisungen an den Grenzen, der Auslagerung von Asylverfahren oder bürokratischen Hürden vom Flüchtlingsschutz ausschliessen.