© Ben White / unsplash
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Schwangerschaftsabbruch Die rechtliche Lage in der Schweiz

15. Februar 2022
Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Gesundheitsmassnahme, der Zugang dazu ein Menschenrecht. Jede Person, welche schwanger werden kann, hat das Recht, selbst über einen Abbruch einer Schwangerschaft zu entscheiden. Amnesty International fordert den vollständigen und sicheren Zugang zu Informationen; Schwangerschaftsabbrüche sollen ausserdem nicht länger strafrechtlich geahndet werden.

Ein Schwangerschaftsabbruch sollte so behandelt werden, wie andere Gesundheitsleistungen auch. Schwangerschaftsabbrüche und die entsprechende Nachsorge müssen zugänglich, bezahlbar und von guter Qualität sein und ohne Diskriminierung bereitgestellt werden.

Amnesty International fordert in einer überarbeiteten Position zum Thema Schwangerschaftsabbruch den universellen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Die damit verbundenen Informationen und Dienstleistungen müssen für alle Mädchen, Frauen, trans, non-binären und inter Menschen leicht erhältlich sein und Schwangerschaftsabbrüche sollen vollständig entkriminalisiert werden. Fragen und Antworten zur Position von Amnesty International sind hier zu finden.

Die Thematik polarisiert weltweit und hat höchste Aktualität. Auch in der Schweiz gab und gibt es immer wieder Debatten rund um den Schwangerschaftsabbruch. Rund um die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» wurde in den Jahren 2013/14 heftig über das Thema gestritten (Abstimmung vom Februar 2014). Die Position von Amnesty International zur damaligen Volksinitiative ist hier nachzulesen: «Gefährdung grundlegender Menschenrechte».

Zudem lancierte SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH) im September die Petition «Meine Gesundheit - Meine Wahl!», und forderte die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht. Mehr als 11’000 Personen und 96 Organisationen, darunter auch Amnesty International, unterschrieben die Petition, die am 31.Januar 2023 der Bundeskanzlei überreicht wurde. Trotz dieser lauten Stimmen hat der Nationalrat die parlamentarische Initiative «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache» mit 99 zu 91 Stimmen, bei 6 Enthaltungen abgelehnt. In einer Medienmitteilung kommentiert SGCH, dass dieser Entscheid nicht nur zulasten der Betroffenen und des Gesundheitspersonals, sondern auch zur Praxis und zu den entsprechenden Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation von 2022 erfolgt. Amnesty International unterstützt die vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung und folgt in diesem Sinne den Empfehlungen zahlreicher Menschenrechtsorgane, darunter der Menschenrechtsausschuss, der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kutlurelle Rechte und der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen sowie die Weltgesundheitsorganisation 

20 Jahre Fristenregelungen in der Schweiz

Vor 20 Jahren wurde die Vorlage über die Fristenregelung in der Schweiz in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 an der Urne angenommen. Der neue Artikel 119 des Strafgesetzbuches ermöglicht einen Abbruch der Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ohne sträfliche Konsequenzen. Der Entscheid über den Abbruch liegt in diesen 12 Wochen vorwiegend bei der schwangeren Person, was im Vergleich zu vorher diesen mehr Rechte gibt. Vor dem Entscheid eines allfälligen Abbruchs einer Schwangerschaft muss die schwangere Person allerdings schriftlich eine Notlage geltend machen und ein ärztliches Gutachten vorlegen.

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden erst nach Abzug von Franchise und Selbstgehalt von der Grundversicherung übernommen. Personen mit wenig finanziellen Mitteln können dadurch diskriminiert werden und sich unter Umständen einen Schwangerschaftsabbruch nicht leisten. Ebenfalls haben Menschen, welche nicht ausreichend versichert sind, schlechtere Voraussetzungen, um die Vorbedingungen, die zur Durchführung notwendig sind, erfüllen zu können (Kosten von Beratung, ärztliches Gutachten). Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Woche sind in der Schweiz strafbar und nur möglich, wenn das Leben der schwangeren Person gefährdet ist.

Amnesty International fordert alle Staaten – auch die Schweizer Regierung – auf, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu entkriminalisieren und einen universellen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen für alle Personen zu gewährleisten, die diese benötigen. Denn der Entscheid über einen Abbruch von Schwangerschaften soll jeder Person selbst überlassen werden und nicht im Strafgesetz geregelt sein. Der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch unter angemessenen gesundheitlichen und medizinischen Bedingungen ist eine wichtige Voraussetzung und ein Menschenrecht. So können unsichere illegale Schwangerschaftsabbrüche verhindert werden, welche hohe Gesundheitsrisiken für die Betroffenen bergen.