In Kürze
Heute haben international tätige Unternehmen dank der Globalisierung mehr Macht und Einfluss als je zuvor. Sie stehen in der Verantwortung, Menschenrechte zu achten, da unternehmerisches Handeln – besonders in globalen Lieferketten – direkte Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Umwelt hat. Laut den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte müssen Firmen denn auch Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit respektieren. Doch einige der transnationalen Unternehmen verletzen Menschenrechte, verschärfen die Armut, belasten die Umwelt oder verstärken den Klimawandel.
Die Staaten haben eine Schutzpflicht, das heisst sie müssen Gesetze erlassen, die Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte verpflichten, und müssen deren Einhaltung überprüfen. Die staatliche Regulierung ist jedoch oft unzureichend - auch in der Schweiz -, da verbindliche Sorgfaltspflichten fehlen oder nicht durchgesetzt werden.
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Bodenschätze: Profite vor Menschenrechten
Die Konzernverantwortungsinitiative
Fallbeispiele von Menschenrechtsverletzungen durch internationale Konzerne
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Die Ölgewinnung im Niger Delta verursacht seit Jahrzehnten weitreichende Umweltverschmutzung und beeinträchtigt die Menschenrechte der dort lebenden Bevölkerung massiv. Die Menschen fordern Gerechtigkeit ein und haben trotz riesigen Hindernissen erste Erfolge verbucht.
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